Lexikon
Reise- und Versicherungsbegriffe einfach erklärt
Kurze, verständliche Erklärungen der wichtigsten Begriffe - von A wie AVB bis Z. Klicken Sie auf einen Begriff für die ausführliche Erläuterung.
A
- Assistance / NotrufzentraleDie rund um die Uhr erreichbare Notrufstelle des Versicherers. Sie organisiert im Notfall die Hilfe und gibt Kostenzusagen gegenüber Leistungserbringern.
- AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen)Das vertragliche Regelwerk eines Tarifs: Es legt fest, welche Leistungen versichert sind, welche Ausschlüsse gelten und welche Pflichten bestehen.
B
- BeistandsleistungenBeistandsleistungen sind Hilfs- und Serviceleistungen im Notfall - etwa die Organisation der Behandlung, eines Rücktransports oder die Soforthilfe.
- BergungskostenBergungskosten sind die Kosten für Suche, Rettung und Bergung verunglückter Personen - etwa per Hubschrauber im Gebirge. Gesetzlich sind sie kaum gedeckt.
G
- GeltungsbereichDer räumliche Gültigkeitsbereich des Versicherungsschutzes, etwa Europa oder weltweit. Er wird beim Abschluss gewählt und beeinflusst den Beitrag.
- GesundheitsfragenGesundheitsfragen sind Fragen zum Gesundheitszustand vor Vertragsschluss. Sie sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.
- GliedertaxeDie Gliedertaxe ist eine Tabelle, die jedem Körperteil und Sinnesorgan einen festen Invaliditätsgrad zuordnet. Sie bestimmt die Leistung der Unfallversicherung.
- Grobe FahrlässigkeitEine besonders schwere Verletzung der gebotenen Sorgfalt. Der Versicherer kann die Leistung anteilig kürzen, je nach Schwere des Verschuldens.
H
- HeilbehandlungDie ärztliche Behandlung von Erkrankungen oder Unfallfolgen, ambulant oder stationär. Im Ausland kann sie schnell teuer werden.
- Höhere GewaltEin von außen kommendes, unvorhersehbares Ereignis wie eine Naturkatastrophe. Ob und wie es versichert ist, hängt vom Tarif ab; die allgemeine Lage allein genügt meist nicht.
K
- Karenzzeit / WartezeitEine Zeitspanne nach dem Abschluss, in der bestimmte Leistungen noch nicht greifen. Sie ist vor allem bei sehr kurzfristigem Abschluss relevant.
- KrankenhaustagegeldEin fester Geldbetrag, den die Unfallversicherung für jeden Tag eines stationären Krankenhausaufenthalts zahlt.
- KrankenrücktransportDie medizinisch notwendige Rückführung einer erkrankten oder verletzten Person an den Heimatort - im Ernstfall der teuerste Posten einer Auslandsreise.
- KulanzEine freiwillige Leistung des Versicherers ohne rechtlichen Anspruch, etwa wenn ein Fall nicht eindeutig unter die Bedingungen fällt.
- KündigungsfristDie Frist, bis zu der ein Vertrag zum Ablauf gekündigt werden muss. Wird sie versäumt, verlängert er sich in der Regel automatisch.
N
- Naher AngehörigerNaher Angehöriger bezeichnet den versicherten Personenkreis - etwa Eltern, Kinder oder Partner - dessen schwere Erkrankung oder Tod ein versicherter Rücktrittsgrund sein kann.
- NichtantrittVom Nichtantritt spricht man, wenn eine gebuchte Reise gar nicht erst angetreten wird. In der Stornostaffel ist dieser Fall meist der teuerste.
P
- PauschalreiseEine vom Veranstalter gebündelte Reise aus mindestens zwei Leistungen. Sie unterliegt einem besonderen gesetzlichen Schutz und hat oft eine gestaffelte Stornoregelung.
- Police (Versicherungsschein)Die Vertragsurkunde, die den vereinbarten Versicherungsschutz dokumentiert. Sie nennt Versicherungsnehmer, Tarif, Geltungsbereich und Versicherungssumme.
- Prämie (Beitrag)Der Preis des Versicherungsschutzes. Die Prämie richtet sich nach Tarif, Reisepreis, Reisedauer, Personenzahl und gewähltem Geltungsbereich.
- ProgressionEine vereinbarte Staffel, die die Leistung der Unfallversicherung bei hohem Invaliditätsgrad überproportional ansteigen lässt.
R
- RegressDie Rückforderung des Versicherers gegenüber einem Dritten, der den Schaden verursacht hat, nachdem der Versicherer bereits geleistet hat.
- ReisedauerDie Reisedauer ist die Länge einer einzelnen Reise. Viele Tarife begrenzen sie je Reise auf eine tarifliche Höchstdauer, vor allem bei Jahresverträgen.
- ReisegepäckReisegepäck ist das auf einer Reise mitgeführte persönliche Gepäck. Eine Reisegepäckversicherung kann Verlust, Diebstahl und Beschädigung absichern.
- ReisepreisDer Gesamtpreis der gebuchten Reise. Er ist die Basis für die Versicherungssumme der Reiserücktrittsversicherung und für die Berechnung der Stornokosten.
- ReiseunfähigkeitReiseunfähigkeit ist die ärztlich bescheinigte Unfähigkeit, eine gebuchte Reise anzutreten oder fortzusetzen - der zentrale Begriff beim Reiserücktritt.
- ReisewarnungEine offizielle Warnung des Auswärtigen Amts vor Reisen in eine Region. Eine allgemeine Reisewarnung allein ist in der Regel kein versicherter Stornogrund.
- RisikoausschlussIm Vertrag genannte Fälle, in denen kein Versicherungsschutz besteht - etwa bei Vorsatz, Krieg oder bei Gründen, die schon vor dem Abschluss bekannt waren.
- RisikozuschlagEin Risikozuschlag ist ein Aufschlag auf die Prämie bei erhöhtem Risiko - etwa wegen Vorerkrankungen, des Alters oder besonders riskanter Aktivitäten.
S
- SelbstbehaltDer Selbstbehalt ist der Anteil eines Schadens, den die versicherte Person selbst trägt. Viele TravelSecure-Tarife verzichten ganz darauf.
- Sicherungsschein (Reisesicherungsschein)Der Reisesicherungsschein belegt den gesetzlichen Insolvenzschutz bei Pauschalreisen. Er sichert Anzahlung und Rückreise bei Veranstalterpleite.
- StornokostenStornokosten sind die Gebühren, die ein Veranstalter bei Absage einer Reise einbehält. Bei einem versicherten Grund werden sie von der Reiserücktrittsversicherung erstattet.
- StornostaffelDie Stornostaffel ist die gestaffelte Gebührenregelung des Reiseveranstalters: Je näher der Reisetermin rückt, desto höher fallen die Stornokosten aus.
- SummenversicherungBei einer Summenversicherung wird im Leistungsfall eine vereinbarte feste Summe gezahlt - unabhängig vom konkreten Schaden, anders als beim Schadenersatz.
V
- Versicherter GrundEin versicherter Grund ist der im Vertrag genannte Anlass, der die Leistung auslöst - beim Reiserücktritt etwa eine schwere, unerwartete Erkrankung.
- VersicherungsfallDas versicherte Ereignis, dessen Eintritt die Leistungspflicht des Versicherers auslöst - etwa Krankheit, Unfall oder ein Schaden auf der Reise.
- VersicherungsnehmerDer Vertragspartner des Versicherers, der den Beitrag schuldet. Er ist von der versicherten Person zu unterscheiden, auf die sich der Schutz bezieht.
- Versicherungssumme (Deckungssumme)Die Versicherungssumme ist der Höchstbetrag, bis zu dem der Versicherer im Leistungsfall einsteht. Bis zu dieser Grenze wird der versicherte Schaden ersetzt.
- VorerkrankungEine bei Reiseantritt bereits bestehende Erkrankung. Eine akute, unvorhergesehene Verschlechterung kann gedeckt sein, bereits behandlungsbedürftige Leiden meist nicht.
- VorsatzDas bewusste und gewollte Herbeiführen eines Schadens. Vorsätzlich verursachte Schäden sind vom Versicherungsschutz grundsätzlich ausgeschlossen.
- Vorvertragliche AnzeigepflichtDie Pflicht, vor Vertragsschluss alle erfragten gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.
