Lexikon
Reise- und Versicherungsbegriffe einfach erklärt
Kurze, verständliche Erklärungen der wichtigsten Begriffe - von A wie AVB bis Z. Klicken Sie auf einen Begriff für die ausführliche Erläuterung.
A
- AltersgrenzeEin tarifliches Höchst- oder Mindestalter für den Abschluss oder die Mitversicherung. Sie entscheidet mit, welcher Tarif überhaupt in Frage kommt.
- AmbulanzflugEin medizinisch ausgestatteter Flug mit Begleitung, der Patienten liegend transportiert. Die teuerste Form des Krankenrücktransports.
- AnnullierungDie Streichung eines Fluges durch die Airline. Sie kann Ausgleichs- und Betreuungsansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung auslösen.
- Assistance / NotrufzentraleDie rund um die Uhr erreichbare Notrufstelle des Versicherers. Sie organisiert im Notfall die Hilfe und gibt Kostenzusagen gegenüber Leistungserbringern.
- AuslandskrankenversicherungPrivate Versicherung für Krankheit und Unfall im Ausland. Sie übernimmt Heilbehandlung und Rücktransport, wo Kasse und EHIC nicht oder nur teilweise greifen.
- AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen)Das vertragliche Regelwerk eines Tarifs: Es legt fest, welche Leistungen versichert sind, welche Ausschlüsse gelten und welche Pflichten bestehen.
B
- BeistandsleistungenBeistandsleistungen sind Hilfs- und Serviceleistungen im Notfall - etwa die Organisation der Behandlung, eines Rücktransports oder die Soforthilfe.
- BelegpflichtDie Belegpflicht verpflichtet dazu, Schäden und Kosten durch Nachweise wie Rechnungen, Atteste und Anzeigen zu belegen.
- BergungskostenBergungskosten sind die Kosten für Suche, Rettung und Bergung verunglückter Personen - etwa per Hubschrauber im Gebirge. Gesetzlich sind sie kaum gedeckt.
- BeweislastDie Frage, wer im Streitfall etwas nachweisen muss. Grundsätzlich beweist der Versicherte den Versicherungsfall, der Versicherer einen Ausschluss.
D
- DeckungDie Deckung beschreibt den Umfang des Versicherungsschutzes: welche Risiken abgesichert sind und welche Leistungen der Tarif im Schadenfall erbringt.
- DeckungszusageDie Deckungszusage ist die Bestätigung des Versicherers, dass für einen konkreten Fall Versicherungsschutz besteht.
- DekompressionskrankheitEine Taucherkrankung durch zu schnellen Druckabfall beim Aufstieg. Die Behandlung erfolgt in einer Druckkammer und ist ein Notfall.
- DoppelversicherungDasselbe Risiko ist bei mehreren Versicherern gedeckt. Geregelt wird, wer in welcher Höhe leistet, damit der Schaden nicht doppelt ersetzt wird.
E
- EHIC (Europäische Krankenversicherungskarte)Die EHIC gibt Zugang zum staatlichen Gesundheitssystem in EU, EWR und der Schweiz - ohne Krankenrücktransport und außerhalb der EU meist ohne Schutz.
- EinreisebestimmungenDie Vorgaben eines Landes für die Einreise: Ausweisdokumente, Visum, Impf- oder Versicherungsnachweise. Sie können sich kurzfristig ändern.
- EinzelreiseversicherungEine Einzelreiseversicherung schützt eine einzelne, konkret gebuchte Reise - das Gegenstück zur Jahresversicherung für Wenig-Reisende.
- EntschädigungDie Entschädigung ist die Geld- oder Ersatzleistung des Versicherers im Schadenfall. Sie ist durch die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.
F
- FamilientarifEin Familientarif schützt Familien gemeinsam in einem Vertrag, mit mitversicherten Kindern und Partner. Oft ist er günstiger als einzelne Policen.
- FluggastrechteAnsprüche gegen die Airline nach EU-Verordnung bei Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung - unabhängig von einer Reiseversicherung.
G
- GeltungsbereichDer räumliche Gültigkeitsbereich des Versicherungsschutzes, etwa Europa oder weltweit. Er wird beim Abschluss gewählt und beeinflusst den Beitrag.
- GepäckverlustDas endgültige Abhandenkommen von Reisegepäck. Bei Flugreisen gilt es meist als verloren, wenn es nach 21 Tagen nicht auffindbar ist.
- GepäckverspätungVerspätet ausgeliefertes Reisegepäck. Ansprüche bestehen teils gegenüber der Airline, teils über die Reisegepäckversicherung.
- GesundheitsfragenGesundheitsfragen sind Fragen zum Gesundheitszustand vor Vertragsschluss. Sie sind wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten.
- GliedertaxeDie Gliedertaxe ist eine Tabelle, die jedem Körperteil und Sinnesorgan einen festen Invaliditätsgrad zuordnet. Sie bestimmt die Leistung der Unfallversicherung.
- Grobe FahrlässigkeitEine besonders schwere Verletzung der gebotenen Sorgfalt. Der Versicherer kann die Leistung anteilig kürzen, je nach Schwere des Verschuldens.
H
- HeilbehandlungDie ärztliche Behandlung von Erkrankungen oder Unfallfolgen, ambulant oder stationär. Im Ausland kann sie schnell teuer werden.
- HöhenkrankheitBeschwerden durch Sauerstoffmangel in großer Höhe, etwa bei Trekking und Bergtouren. Sie kann von Kopfschmerz bis zu ernsten Verläufen reichen.
- Höhere GewaltEin von außen kommendes, unvorhersehbares Ereignis wie eine Naturkatastrophe. Ob und wie es versichert ist, hängt vom Tarif ab; die allgemeine Lage allein genügt meist nicht.
K
- Karenzzeit / WartezeitEine Zeitspanne nach dem Abschluss, in der bestimmte Leistungen noch nicht greifen. Sie ist vor allem bei sehr kurzfristigem Abschluss relevant.
- KostenerstattungsprinzipDer Patient zahlt die Behandlung zunächst selbst und reicht die Rechnung anschließend beim Versicherer ein. Im Ausland ist das der Regelfall.
- KostenzusageDie Kostenzusage ist die verbindliche Zusage des Versicherers oder der Notrufzentrale, Behandlungs- oder Transportkosten zu übernehmen.
- KrankenhaustagegeldEin fester Geldbetrag, den die Unfallversicherung für jeden Tag eines stationären Krankenhausaufenthalts zahlt.
- KrankenrücktransportDie medizinisch notwendige Rückführung einer erkrankten oder verletzten Person an den Heimatort - im Ernstfall der teuerste Posten einer Auslandsreise.
- KulanzEine freiwillige Leistung des Versicherers ohne rechtlichen Anspruch, etwa wenn ein Fall nicht eindeutig unter die Bedingungen fällt.
- KündigungsfristDie Frist, bis zu der ein Vertrag zum Ablauf gekündigt werden muss. Wird sie versäumt, verlängert er sich in der Regel automatisch.
M
- MalariaprophylaxeVorbeugung gegen Malaria durch Mückenschutz und je nach Region durch Medikamente. Ärztliche Beratung vor der Reise ist notwendig.
- Mitversicherte PersonEine mitversicherte Person ist über den Vertrag geschützt, ohne selbst Versicherungsnehmer zu sein - etwa der Partner oder ein Kind im Familientarif.
N
- Naher AngehörigerNaher Angehöriger bezeichnet den versicherten Personenkreis - etwa Eltern, Kinder oder Partner - dessen schwere Erkrankung oder Tod ein versicherter Rücktrittsgrund sein kann.
- NeuwertDer Neuwert ist der Preis für eine gleichwertige neue Sache. Je nach Tarif erfolgt die Erstattung im Schadenfall zum Neuwert oder zum Zeitwert.
- NichtantrittVom Nichtantritt spricht man, wenn eine gebuchte Reise gar nicht erst angetreten wird. In der Stornostaffel ist dieser Fall meist der teuerste.
- NichtbeförderungDie Airline verweigert die Beförderung trotz gültiger Buchung, etwa wegen Überbuchung. Das kann Ausgleichsansprüche nach EU-Recht auslösen.
- NotfallEine akute, unvorhergesehene Lage, die sofortiges Handeln erfordert. Im Ernstfall zuerst die Notrufzentrale des Versicherers kontaktieren.
P
- PandemieEine länder- und kontinentübergreifende Krankheitswelle. Viele Reisetarife behandeln Pandemiefolgen gesondert, teils als Ausschluss, teils als versicherten Grund.
- PauschalreiseEine vom Veranstalter gebündelte Reise aus mindestens zwei Leistungen. Sie unterliegt einem besonderen gesetzlichen Schutz und hat oft eine gestaffelte Stornoregelung.
- Police (Versicherungsschein)Die Vertragsurkunde, die den vereinbarten Versicherungsschutz dokumentiert. Sie nennt Versicherungsnehmer, Tarif, Geltungsbereich und Versicherungssumme.
- Prämie (Beitrag)Der Preis des Versicherungsschutzes. Die Prämie richtet sich nach Tarif, Reisepreis, Reisedauer, Personenzahl und gewähltem Geltungsbereich.
- ProgressionEine vereinbarte Staffel, die die Leistung der Unfallversicherung bei hohem Invaliditätsgrad überproportional ansteigen lässt.
R
- RegressDie Rückforderung des Versicherers gegenüber einem Dritten, der den Schaden verursacht hat, nachdem der Versicherer bereits geleistet hat.
- ReiseabbruchDas vorzeitige Beenden oder Unterbrechen einer bereits angetretenen Reise. Die Reiseabbruchversicherung erstattet nicht genutzte Leistungen und Mehrkosten.
- ReiseantrittDer Beginn der Reise. Er trennt den Reiserücktritt von dem Reiseabbruch und entscheidet damit, welcher Versicherungsbaustein überhaupt greift.
- ReisedauerDie Reisedauer ist die Länge einer einzelnen Reise. Viele Tarife begrenzen sie je Reise auf eine tarifliche Höchstdauer, vor allem bei Jahresverträgen.
- ReisegepäckReisegepäck ist das auf einer Reise mitgeführte persönliche Gepäck. Eine Reisegepäckversicherung kann Verlust, Diebstahl und Beschädigung absichern.
- ReisehaftpflichtVersicherungsschutz für Schäden, die Reisende Dritten unterwegs zufügen. Sie prüft Ansprüche, zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab.
- ReiseimpfungEine Impfung zum Schutz vor Krankheiten im Reiseland. Manche sind vorgeschrieben, andere empfohlen; eine Impfunverträglichkeit kann ein versicherter Grund sein.
- ReisemangelEine Abweichung der Pauschalreise von der vereinbarten Leistung. Sie begründet Ansprüche gegen den Veranstalter, nicht gegen die Reiseversicherung.
- ReisepreisDer Gesamtpreis der gebuchten Reise. Er ist die Basis für die Versicherungssumme der Reiserücktrittsversicherung und für die Berechnung der Stornokosten.
- ReiserücktrittDer Rücktritt von einer gebuchten Reise vor Reisebeginn. Die Reiserücktrittsversicherung erstattet die Stornokosten, wenn ein versicherter Grund vorliegt.
- ReiseunfähigkeitReiseunfähigkeit ist die ärztlich bescheinigte Unfähigkeit, eine gebuchte Reise anzutreten oder fortzusetzen - der zentrale Begriff beim Reiserücktritt.
- ReiseunfallversicherungSie zahlt bei Unfällen auf Reisen eine Kapitalleistung, etwa bei bleibender Invalidität, und ergänzt damit die Heilbehandlung anderer Bausteine.
- ReiseverlängerungEin ungeplant längerer Aufenthalt, etwa wegen Krankheit oder gestrichener Flüge. Ob der Schutz mitläuft, hängt vom Tarif und der maximalen Reisedauer ab.
- ReisewarnungEine offizielle Warnung des Auswärtigen Amts vor Reisen in eine Region. Eine allgemeine Reisewarnung allein ist in der Regel kein versicherter Stornogrund.
- RisikoausschlussIm Vertrag genannte Fälle, in denen kein Versicherungsschutz besteht - etwa bei Vorsatz, Krieg oder bei Gründen, die schon vor dem Abschluss bekannt waren.
- RisikosportSportarten mit erhöhtem Verletzungsrisiko wie Tauchen oder Bergsteigen - teils nur über einen Zusatzbaustein oder gegen Risikozuschlag versichert.
- RisikozuschlagEin Risikozuschlag ist ein Aufschlag auf die Prämie bei erhöhtem Risiko - etwa wegen Vorerkrankungen, des Alters oder besonders riskanter Aktivitäten.
S
- SchadenmeldungDie Schadenmeldung ist die Mitteilung des Schadens an den Versicherer. Sie ist meist fristgebunden und durch Belege zu untermauern.
- SchadensminderungspflichtDie Pflicht des Versicherten, einen eingetretenen Schaden möglichst klein zu halten. Wer sie verletzt, muss mit einer Kürzung der Leistung rechnen.
- Schengen-VisumEin Kurzaufenthaltsvisum für den Schengen-Raum. Für die Erteilung ist unter anderem eine Reisekrankenversicherung mit Mindestdeckung nachzuweisen.
- SelbstbehaltDer Selbstbehalt ist der Anteil eines Schadens, den die versicherte Person selbst trägt. Viele TravelSecure-Tarife verzichten ganz darauf.
- Sicherungsschein (Reisesicherungsschein)Der Reisesicherungsschein belegt den gesetzlichen Insolvenzschutz bei Pauschalreisen. Er sichert Anzahlung und Rückreise bei Veranstalterpleite.
- SozialversicherungsabkommenEin Staatsvertrag, der Leistungen der Sozialversicherung über Grenzen hinweg regelt. Einige Abkommen erlauben Behandlung im staatlichen System des Partnerlands.
- StornokostenStornokosten sind die Gebühren, die ein Veranstalter bei Absage einer Reise einbehält. Bei einem versicherten Grund werden sie von der Reiserücktrittsversicherung erstattet.
- StornostaffelDie Stornostaffel ist die gestaffelte Gebührenregelung des Reiseveranstalters: Je näher der Reisetermin rückt, desto höher fallen die Stornokosten aus.
- SubsidiaritätEine Reiseversicherung leistet oft nachrangig: Sie zahlt nur, soweit kein anderer Versicherer wie die gesetzliche Krankenkasse eintritt.
- SummenversicherungBei einer Summenversicherung wird im Leistungsfall eine vereinbarte feste Summe gezahlt - unabhängig vom konkreten Schaden, anders als beim Schadenersatz.
U
- UmbuchungDie Änderung einer Buchung, etwa von Termin oder Reiseziel. Sie ist kein Rücktritt, verursacht aber Gebühren, die nur teils versichert sind.
- UnterversicherungBei Unterversicherung liegt die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert. Im Schadenfall wird die Leistung dann anteilig gekürzt.
V
- VerjährungNach Ablauf bestimmter Fristen lassen sich Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag nicht mehr durchsetzen. Man spricht dann von Verjährung.
- Versicherter GrundEin versicherter Grund ist der im Vertrag genannte Anlass, der die Leistung auslöst - beim Reiserücktritt etwa eine schwere, unerwartete Erkrankung.
- VersicherungsbeginnDer Zeitpunkt, ab dem der Versicherungsschutz besteht. Er hängt von Antrag, Beitragszahlung und Tarif ab und ist nicht zwingend der Abschlusstag.
- VersicherungsfallDas versicherte Ereignis, dessen Eintritt die Leistungspflicht des Versicherers auslöst - etwa Krankheit, Unfall oder ein Schaden auf der Reise.
- VersicherungsnehmerDer Vertragspartner des Versicherers, der den Beitrag schuldet. Er ist von der versicherten Person zu unterscheiden, auf die sich der Schutz bezieht.
- Versicherungssumme (Deckungssumme)Die Versicherungssumme ist der Höchstbetrag, bis zu dem der Versicherer im Leistungsfall einsteht. Bis zu dieser Grenze wird der versicherte Schaden ersetzt.
- VorerkrankungEine bei Reiseantritt bereits bestehende Erkrankung. Eine akute, unvorhergesehene Verschlechterung kann gedeckt sein, bereits behandlungsbedürftige Leiden meist nicht.
- VorsatzDas bewusste und gewollte Herbeiführen eines Schadens. Vorsätzlich verursachte Schäden sind vom Versicherungsschutz grundsätzlich ausgeschlossen.
- Vorvertragliche AnzeigepflichtDie Pflicht, vor Vertragsschluss alle erfragten gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.
- VVG (Versicherungsvertragsgesetz)Das VVG ist das deutsche Gesetz, das Rechte und Pflichten in Versicherungsverträgen regelt und durch die jeweiligen AVB ergänzt wird.
