Naher Angehöriger

Naher Angehöriger bezeichnet den versicherten Personenkreis - etwa Eltern, Kinder oder Partner - dessen schwere Erkrankung oder Tod ein versicherter Rücktrittsgrund sein kann.

Der Begriff naher Angehöriger umschreibt den Personenkreis, dessen Schicksal für die Reiseversicherung relevant ist. Tritt bei einem nahen Angehörigen ein versichertes Ereignis ein - etwa eine schwere, unerwartete Erkrankung, ein schwerer Unfall oder der Tod -, kann dies einen versicherten Grund für den Reiserücktritt darstellen, auch wenn die versicherte Person selbst reisefähig wäre.

Zum Kreis der nahen Angehörigen zählen typischerweise Ehe- und Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkel sowie Schwiegereltern und Schwiegerkinder. Häufig werden auch im selben Haushalt lebende Personen und mitreisende, gemeinsam versicherte Personen einbezogen. Die konkrete Aufzählung unterscheidet sich jedoch je nach Tarif.

Maßgeblich ist immer die Definition in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs: Sie legt verbindlich fest, wer als naher Angehöriger gilt. Das ist im Schadenfall entscheidend, denn nur für den dort genannten Personenkreis greift der Schutz aus diesem Grund. Bei der Reiserücktrittsversicherung gehört die Erkrankung oder der Tod eines nahen Angehörigen zu den klassischen anerkannten Gründen. Welche Gründe darüber hinaus gelten, fasst der Beitrag zu den Reiserücktrittsgründen zusammen.

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