die TravelSecure der Würzburger Versicherungs AG

Reiserücktrittsversicherung

Stornokosten erstattet, wenn eine versicherte Ursache Sie an der Reise hindert.

Stornokosten können den gesamten Reisepreis betragen, besonders bei früh gebuchten Pauschalreisen oder Kreuzfahrten. Die Reiserücktrittsversicherung der TravelSecure von der Würzburger Versicherungs AG übernimmt die Gebühren, wenn ein versicherter Grund Sie kurzfristig zur Absage zwingt.

Was ist abgedeckt

  • Schwere unerwartete Erkrankung

    Wenn eine plötzlich auftretende schwere Erkrankung Sie selbst oder einen mitreisenden Angehörigen reiseunfähig macht.

  • Unfall mit erheblicher Körperverletzung

    Erstattung der Stornogebühren nach einem unverschuldeten Unfall vor dem Reiseantritt.

  • Tod der versicherten Person oder Angehöriger

    Versichert sind Todesfälle der versicherten Person sowie naher Angehöriger im Sinne der AVB.

  • Schwangerschaft

    Eine erst nach der Buchung festgestellte Schwangerschaft gilt als versicherter Stornogrund.

  • Impfunverträglichkeit

    Bei ärztlich nachgewiesener Unverträglichkeit einer für die Reise vorgeschriebenen Impfung.

  • Verlust des Arbeitsplatzes

    Wenn Sie nach der Buchung unerwartet betriebsbedingt gekündigt werden.

  • Wechsel des Arbeitsplatzes

    Unerwarteter Antritt einer neuen Stelle, wenn der bisherige Urlaubsanspruch dadurch entfällt.

  • Erheblicher Schaden am Wohneigentum

    Brand-, Wasser- oder Elementarschäden, die Ihre Anwesenheit kurz vor der Reise zwingend erfordern.

  • Schwere Erkrankung naher Angehöriger

    Unerwartete schwere Erkrankung von Eltern, Kindern, Geschwistern oder Lebenspartnern, wenn dadurch die Reise nicht angetreten werden kann.

Für wen geeignet

  • Pauschalreisende mit hohen Stornogebühren
  • Familien mit gebuchten Hotels und Flügen
  • Frühbucher und Kreuzfahrt-Reisende
  • Geschäftsreisende mit nicht-stornierbaren Tarifen

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Was nicht versichert ist

Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Würzburger Versicherungs AG. Eine Auswahl typischer Ausschlüsse:

  • Bei Buchung bereits bekannte oder absehbare Erkrankungen und Beschwerden
  • Reisen, die gegen ärztlichen Rat angetreten werden
  • Vorsätzlich herbeigeführte Stornogründe
  • Schäden durch Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie
  • Behördliche Anordnungen oder Reisewarnungen ohne unmittelbare individuelle Reisebehinderung

Häufige Fragen

Wann muss die Reiserücktrittsversicherung spätestens abgeschlossen werden?

Üblich ist ein Abschluss innerhalb weniger Tage nach Buchung der Reise. Wird die Reise weniger als 30 Tage vor Reiseantritt gebucht, muss die Versicherung in den meisten Tarifen am Tag der Buchung mit abgeschlossen werden. Die jeweils geltenden Fristen entnehmen Sie den Versicherungsbedingungen.

Sind chronische Vorerkrankungen mitversichert?

Eine unerwartete schwere Verschlechterung einer chronischen Erkrankung kann ein versicherter Stornogrund sein. Voraussetzung ist in der Regel, dass die Erkrankung in den sechs Monaten vor Buchung nicht behandelt werden musste. Die exakte Definition steht in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.

Was zahlt die Versicherung im Schadenfall genau?

Erstattet werden die vertraglich vereinbarten Stornogebühren des Reiseveranstalters bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Bereits vom Veranstalter zurückerstattete Beträge werden gegengerechnet. Eine etwaige Selbstbeteiligung ist tarifabhängig.

Greift die Versicherung bei einer Reisewarnung des Auswärtigen Amts?

Eine allgemeine Reisewarnung allein ist in der Regel kein versicherter Stornogrund. Versichert sind individuelle, plötzlich eingetretene Ereignisse, nicht generelle Lageeinschätzungen für ein Reiseland.

Wer kann eine Reiserücktrittsversicherung abschließen?

Personen mit Wohnsitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz können den Tarif für sich und mitreisende Personen abschließen. Altersgrenzen und mögliche Aufschläge für ältere Versicherte entnehmen Sie der Tarifübersicht.

Was passiert, wenn ich die Reise zwar antrete, aber vorzeitig abbrechen muss?

Ein vorzeitiger Reiseabbruch ist nicht über die Reiserücktritts-, sondern über die Reiseabbruchversicherung gedeckt. Beide Bausteine lassen sich miteinander kombinieren.

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