die TravelSecure der Würzburger Versicherungs AG

Wander- und Bergsportversicherung

Bergung, Rettung und Heilbehandlung, abgesichert vom Wanderweg bis zur Hochtour.

Ein verstauchter Knöchel auf 2.000 Metern bedeutet schnell einen Hubschraubereinsatz. Die Wander- und Bergsportversicherung der TravelSecure von der Würzburger Versicherungs AG deckt Such-, Rettungs- und Bergungskosten sowie die medizinische Versorgung am Berg - auch im Ausland.

Was ist abgedeckt

  • Such-, Rettungs- und Bergungskosten

    Übernahme der Kosten für Bergrettung, Helikoptereinsatz, Lawinensuche und Bergung, auch ohne anschließende Verletzung.

  • Heilbehandlung im Ausland

    Ärztliche und stationäre Versorgung nach einem Berg- oder Wanderunfall im Ausland, einschließlich Medikamente.

  • Medizinisch notwendiger Rücktransport

    Rücktransport an den Heimatort - auf medizinische Notwendigkeit hin auch per Ambulanzflug.

  • Übergangsweise Heimreise von Begleitpersonen

    Erstattung der Mehrkosten für die Heimreise mitreisender Personen bei medizinischer Notwendigkeit.

  • Unfallabsicherung am Berg

    Kapitalleistung bei Invalidität oder Tod infolge eines Berg- oder Wanderunfalls - Höhe nach gewählter Versicherungssumme.

  • Schutz auf markierten und unmarkierten Wegen

    Versichert sind klassisches Wandern, Bergsteigen, Klettersteige und alpine Touren entsprechend der Tarifbedingungen.

Für wen geeignet

  • Wanderer, Bergsteiger und Klettersteig-Geher
  • Trekker und Hochtourengänger in den Alpen und im Ausland
  • Wanderreisende in Skandinavien, Patagonien, Nepal und vergleichbaren Regionen
  • Vereinsmitglieder und Bergsportgruppen

Unsicher, ob dieser Tarif zu Ihnen passt?

Unser Tarif-Finder vergleicht in wenigen Sekunden alle TravelSecure-Bausteine und schlägt die passende Versicherung für Ihre Reise vor.

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Was nicht versichert ist

Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Würzburger Versicherungs AG. Eine Auswahl typischer Ausschlüsse:

  • Aktivitäten, die über den im Tarif beschriebenen Schwierigkeitsgrad hinausgehen
  • Vorsätzliche Schadensherbeiführung
  • Einsätze ohne erkennbare Notlage
  • Schäden durch Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie
  • Teilnahme an organisierten Wettkämpfen ohne Zusatzvereinbarung

Häufige Fragen

Übernimmt die gesetzliche Krankenkasse keine Bergungskosten?

Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich an Bergungskosten nur sehr eingeschränkt. Insbesondere Hubschraubereinsätze sind regelmäßig nicht oder nur teilweise gedeckt, eine private Absicherung schließt diese Lücke.

Welche Aktivitäten sind eingeschlossen?

Wandern, Bergsteigen und Klettersteige des UIAA-Schwierigkeitsgrads gemäß Tarif sind in der Regel eingeschlossen. Alpinklettern oberhalb bestimmter Schwierigkeitsgrade kann gesonderte Vereinbarungen erfordern.

Gilt der Schutz auch im Winter?

Schneeschuh- und Winterwandern sind üblicherweise eingeschlossen. Für reinen Skitourenbedarf oder Lawinensuche im Wintersportbereich kann eine Kombination mit der Skiversicherung sinnvoll sein.

Was muss ich im Notfall tun?

Im Notfall die örtliche Bergrettung verständigen und so früh wie möglich die Notfallhotline des Versicherers kontaktieren, sie übernimmt die Kostenzusage und Koordination.

Bin ich auch in außereuropäischen Bergregionen geschützt?

Ja, je nach gewähltem räumlichen Geltungsbereich gilt der Schutz weltweit. Für Höhentouren ab bestimmten Höhenmetern oder Expeditionscharakter sind die Tarifbedingungen genau zu prüfen.

Sind Kinder und Familienmitglieder mitversicherbar?

Familientarife mit mitversicherten Kindern und Partnern sind verfügbar, oft günstiger als Einzelpolicen.

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