die TravelSecure der Würzburger Versicherungs AG
Ski-Haftpflichtversicherung
Haftpflichtschutz für Personen- und Sachschäden, die Sie auf der Piste verursachen.
Wer auf der Piste einen anderen Wintersportler verletzt, haftet persönlich für den entstandenen Schaden - Forderungen erreichen schnell sechsstellige Summen. Die Ski-Haftpflichtversicherung der TravelSecure von der Würzburger Versicherungs AG springt ein, wenn die private Haftpflichtversicherung Wintersport nicht einschließt.
Was ist abgedeckt
Personenschäden Dritter
Heilbehandlungs- und Folgekosten, Schmerzensgeld und Verdienstausfall bei verletzten Wintersportlern.
Sachschäden
Schäden an Skiausrüstung, Brillen oder Bekleidung anderer Wintersportler.
Vermögensfolgeschäden
Wirtschaftliche Folgeschäden, die sich aus einem Personen- oder Sachschaden ergeben.
Passive Rechtsschutzfunktion
Abwehr unberechtigter Schadensersatzforderungen, auf Wunsch auch gerichtlich auf Kosten der Versicherung.
Schutz auf der Piste und abseits
Versichert sind Schäden auf präparierten Pisten ebenso wie bei Ski- und Snowboardtouren im freien Gelände, entsprechend Tarifumfang.
Weltweiter Schutz
Schutz gilt in allen Wintersportregionen weltweit für die Dauer der versicherten Reise.
Für wen geeignet
- Skifahrer und Snowboarder ohne Wintersport-Klausel in der Privathaftpflicht
- Gelegenheits-Wintersportler ohne private Haftpflichtversicherung
- Kinder und Jugendliche, die nicht über die elterliche Haftpflicht abgedeckt sind
- Gruppen und Vereine auf Skifreizeit
Unsicher, ob dieser Tarif zu Ihnen passt?
Unser Tarif-Finder vergleicht in wenigen Sekunden alle TravelSecure-Bausteine und schlägt die passende Versicherung für Ihre Reise vor.
Was nicht versichert ist
Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Würzburger Versicherungs AG. Eine Auswahl typischer Ausschlüsse:
- Vorsätzlich herbeigeführte Schäden
- Schäden im Rahmen organisierter Wettkämpfe (sofern nicht vereinbart)
- Schäden an gemieteter Ausrüstung der versicherten Person
- Ansprüche zwischen mitversicherten Personen
- Schäden außerhalb der versicherten Wintersport-Aktivitäten
Häufige Fragen
Brauche ich diese Versicherung, wenn ich eine Privathaftpflicht habe?
Viele Privathaftpflichtverträge schließen Wintersport bereits ein, das müssen Sie aber konkret im Vertrag nachlesen. Wenn die Klausel fehlt oder die Deckungssumme niedrig ist, lohnt sich der Zusatzschutz.
Was passiert bei einer Kollision auf der Piste?
Es gelten die FIS-Regeln. Wer gegen sie verstößt und einen anderen Skifahrer verletzt, haftet zivilrechtlich. Die Versicherung prüft den Sachverhalt, regelt berechtigte Ansprüche und wehrt unberechtigte ab.
Sind Schäden an gemieteter Ausrüstung gedeckt?
Schäden an der eigenen gemieteten Ausrüstung gehören nicht zur Haftpflicht, dafür ist die Ski- und Snowboardversicherung zuständig. Beide Bausteine lassen sich kombinieren.
Gilt der Schutz auch beim Skitourengehen?
Tourengehen abseits der Piste ist üblicherweise eingeschlossen, soweit es sich um typische Freizeitaktivitäten handelt. Alpinistisch anspruchsvolle Touren sind im Tarifumfang zu prüfen.
Sind Kinder mitversichert?
Familientarife mit mitversicherten Kindern sind verfügbar, alternativ kann eine separate Police für das Kind sinnvoll sein, wenn die elterliche Haftpflicht den Wintersport nicht abdeckt.
