die TravelSecure der Würzburger Versicherungs AG
Auslandskrankenversicherung
Medizinische Versorgung im Ausland, ohne Kostenrisiko, mit Rücktransport.
Die gesetzliche Krankenkasse zahlt im Ausland oft nur eingeschränkt, außerhalb Europas in der Regel gar nicht. Die Auslandskrankenversicherung der TravelSecure von der Würzburger Versicherungs AG schließt diese Lücke und übernimmt im Notfall auch den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland.
Was ist abgedeckt
Ambulante und stationäre Heilbehandlung
Arztbesuche, ambulante Eingriffe und Krankenhausaufenthalte einschließlich Operationen im Ausland.
Medizinisch notwendiger Rücktransport
Übernahme der Kosten eines medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransports an den Heimatort, sofern medizinisch notwendig auch per Ambulanzflug.
Schmerzstillende Zahnbehandlung
Akute schmerzstillende Behandlung sowie einfache Reparaturen vorhandenen Zahnersatzes.
Verschreibungspflichtige Medikamente
Ärztlich verordnete Arzneimittel und Verbandsmaterial im Zusammenhang mit der versicherten Behandlung.
Krankenrücktransport für Kinder
Rücktransport für mitreisende Kinder, wenn die versicherte Begleitperson rückgeführt werden muss.
Bergungskosten
Such-, Rettungs- und Bergungseinsätze bis zur tariflichen Höchstsumme - insbesondere relevant in Bergregionen.
Überführungskosten im Todesfall
Überführung der versicherten Person an den Heimatort oder Bestattung am Sterbeort bis zur tariflichen Höhe.
Für wen geeignet
- Reisende außerhalb der EU oder in Länder ohne Sozialversicherungsabkommen
- Fernreisende mit hohem Behandlungskostenrisiko (z. B. USA, Kanada, Japan)
- Familien mit Kindern auf Auslandsreisen
- Ältere Reisende mit erhöhtem Versorgungsbedarf
Unsicher, ob dieser Tarif zu Ihnen passt?
Unser Tarif-Finder vergleicht in wenigen Sekunden alle TravelSecure-Bausteine und schlägt die passende Versicherung für Ihre Reise vor.
Was nicht versichert ist
Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Würzburger Versicherungs AG. Eine Auswahl typischer Ausschlüsse:
- Bei Reiseantritt bereits bekannte und behandlungsbedürftige Erkrankungen
- Reisen, die ausschließlich der Heilbehandlung dienen
- Vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Erkrankungen
- Schäden durch Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie
- Kosmetische und nicht medizinisch indizierte Eingriffe
Häufige Fragen
Reicht meine gesetzliche Krankenkasse nicht aus?
Innerhalb der EU besteht über die EHIC eine Grundabsicherung, die jedoch nur Leistungen auf dem dortigen gesetzlichen Niveau abdeckt und keinen Rücktransport übernimmt. Außerhalb der EU besteht in der Regel keinerlei Erstattung, eine private Auslandskrankenversicherung ist dort praktisch unverzichtbar.
Sind Vorerkrankungen mitversichert?
Akute, unvorhersehbare Verschlechterungen einer stabilen chronischen Erkrankung sind grundsätzlich gedeckt. Bereits bei Reiseantritt behandlungsbedürftige Erkrankungen sind ausgeschlossen. Details stehen in den Versicherungsbedingungen.
Wer entscheidet, ob ein Rücktransport medizinisch notwendig ist?
Die Entscheidung trifft die Notrufzentrale des Versicherers gemeinsam mit dem behandelnden Arzt vor Ort. Maßstab ist die medizinische Vertretbarkeit, nicht der Wunsch der versicherten Person.
Wie ist die Selbstbeteiligung geregelt?
Die meisten Tarife verzichten auf eine Selbstbeteiligung. Bei einzelnen Tarifvarianten kann eine geringe Eigenbeteiligung pro Schadenfall vereinbart sein, die Tarifübersicht weist dies aus.
Was muss ich im Notfall tun?
Die Notrufnummer des Versicherers (auf der Versicherungskarte vermerkt) so früh wie möglich kontaktieren. Sie organisiert weitere Schritte und stellt die Kostenzusage gegenüber Klinik oder Transportdienst aus.
Gilt der Schutz auch für Sport- und Bergaktivitäten?
Übliche Freizeitaktivitäten sind eingeschlossen. Für ausgeprägt risikoreiche Sportarten (z. B. Tauchen über bestimmte Tiefen, alpinistische Aktivitäten) sind Zusatztarife oder ergänzende Bausteine zu empfehlen.
