die TravelSecure der Würzburger Versicherungs AG
Reiseabbruchversicherung
Mehrkosten und nicht genutzte Leistungen abgesichert, wenn Sie eine Reise vorzeitig beenden müssen.
Während Reiserücktritt für die Zeit vor dem Reiseantritt gilt, greift die Reiseabbruchversicherung der TravelSecure (Würzburger Versicherungs AG) nach Reisebeginn. Erstattet werden nicht genutzte Reiseleistungen und Mehrkosten einer vorzeitigen Rückreise, etwa bei plötzlicher Erkrankung oder schwerem Schaden zu Hause.
Was ist abgedeckt
Vorzeitige Rückreise wegen Krankheit oder Unfall
Mehrkosten einer früheren Heimreise, wenn die Reise wegen einer schweren Erkrankung oder eines Unfalls abgebrochen werden muss.
Tod naher Angehöriger
Erstattung der Rückreise- und ungenutzten Reisekosten, wenn ein naher Angehöriger während der Reise verstirbt.
Erheblicher Schaden am Eigentum
Brand-, Wasser- oder Elementarschäden zu Hause, die eine vorzeitige Rückkehr zwingend erfordern.
Nicht genutzte Reiseleistungen
Anteilige Erstattung bereits bezahlter Reiseleistungen, die infolge des Abbruchs nicht mehr in Anspruch genommen werden können.
Mehrkosten der Rückreise
Umbuchungs- und Stornogebühren sowie ggf. höhere Tarife einer kurzfristig gebuchten Heimreise.
Verlängerter Aufenthalt bei medizinischer Notwendigkeit
Mehrkosten für Unterkunft und Verpflegung, wenn ein medizinisch notwendiger längerer Aufenthalt vor Ort erforderlich ist.
Für wen geeignet
- Pauschal- und Individualreisende mit teuren Aufenthalten
- Familien mit gebuchten Mehrwochenreisen
- Kreuzfahrt- und Fernreisende
- Reisende mit gesundheitsgefährdeten Angehörigen zu Hause
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Was nicht versichert ist
Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Würzburger Versicherungs AG. Eine Auswahl typischer Ausschlüsse:
- Vor Reiseantritt bereits bekannte oder absehbare Gründe für einen Abbruch
- Vorsätzlich herbeigeführter Abbruch
- Subjektives Unwohlsein ohne medizinischen Nachweis
- Schäden durch Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie
- Allgemeine Reisewarnungen ohne unmittelbare individuelle Behinderung
Häufige Fragen
Worin liegt der Unterschied zur Reiserücktrittsversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung greift vor Reiseantritt und übernimmt Stornogebühren. Die Reiseabbruchversicherung greift nach Reisebeginn und erstattet Mehrkosten plus nicht genutzte Reiseleistungen. Beide Bausteine lassen sich miteinander kombinieren.
Welche Belege werden im Schadenfall benötigt?
In der Regel ärztliche Atteste, Belege über bereits gebuchte Leistungen, Nachweise über zusätzliche Kosten der Rückreise sowie eine Schilderung des Abbruchsgrundes. Die genauen Anforderungen stehen in den Versicherungsbedingungen.
Greift der Schutz auch, wenn ich die Reise vor Ort selbst verkürze?
Versichert ist der Abbruch aufgrund eines plötzlich eingetretenen versicherten Ereignisses. Ein freiwillig verkürzter Aufenthalt ohne versicherten Anlass ist nicht abgedeckt.
Was zählt zu „nicht genutzten Reiseleistungen“?
Bereits bezahlte Hotelnächte, Mietwagentage, Eintritte, Aktivitäten oder Halbpensionspakete, die aufgrund der vorzeitigen Heimreise nicht mehr in Anspruch genommen werden können.
Sind auch chronische Vorerkrankungen abgedeckt?
Eine unerwartete schwere Verschlechterung kann ein versicherter Abbruchsgrund sein, wenn die Erkrankung in den Monaten vor Buchung stabil war. Die genaue Definition steht in den AVB.
Kann ich Reiseabbruch einzeln abschließen oder nur im Paket?
Reiseabbruch ist als eigener Baustein verfügbar, meist aber günstiger im Kombi-Paket mit Reiserücktritt und ggf. Auslandskrankenschutz.
