die TravelSecure der Würzburger Versicherungs AG

Reisegepäckversicherung

Verlust, Diebstahl oder Beschädigung Ihres Gepäcks, abgesichert auf der gesamten Reise.

Wenn der Koffer am Gepäckband fehlt, das Hotelzimmer aufgebrochen wurde oder das Fahrrad vom Carport entwendet wird, ersetzt die Reisegepäckversicherung den Wert. Die Reisegepäckversicherung der TravelSecure von der Würzburger Versicherungs AG gilt auf der Reise, in der Unterkunft und während der gesamten Beförderung.

Was ist abgedeckt

  • Verlust durch Transportunternehmen

    Wenn die Fluggesellschaft, Bahn oder Reederei aufgegebenes Gepäck verliert oder beschädigt - über den gesetzlichen Mindestschutz hinaus.

  • Diebstahl, Raub und Einbruch

    Nachweisbarer Diebstahl des Gepäcks, auch aus verschlossenen Unterkünften oder Fahrzeugen unter Tarifbedingungen.

  • Beschädigung und Zerstörung

    Sachschäden am Gepäck und seinem Inhalt durch Unfall, Brand, Wasser oder Beförderungsschäden.

  • Verspätete Gepäckauslieferung

    Erstattung für dringend benötigte Ersatzkäufe, wenn das aufgegebene Gepäck mit erheblicher Verspätung am Reiseziel eintrifft.

  • Sport- und Spezialgepäck

    Versicherung für Skier, Snowboards, Fahrräder, Tauchausrüstung und ähnliche Sportgeräte - Höchstsummen tarifabhängig.

  • Reisedokumente und Ausweise

    Erstattung der amtlichen Gebühren für Wiederbeschaffung von Reisepass, Personalausweis und Visa nach Verlust auf Reisen.

Für wen geeignet

  • Flug- und Fernreisende mit hochwertigem Gepäck
  • Bahn- und Busreisende mit Mehrfachumstiegen
  • Sportler mit eigener Ausrüstung (Ski, Fahrrad, Tauchen)
  • Reisende mit hochwertiger Elektronik

Unsicher, ob dieser Tarif zu Ihnen passt?

Unser Tarif-Finder vergleicht in wenigen Sekunden alle TravelSecure-Bausteine und schlägt die passende Versicherung für Ihre Reise vor.

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Was nicht versichert ist

Maßgeblich sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Würzburger Versicherungs AG. Eine Auswahl typischer Ausschlüsse:

  • Verlust durch einfaches Liegenlassen ohne Diebstahltatbestand
  • Schäden durch normale Abnutzung oder unsachgemäße Verpackung
  • Geld, Schmuck und Wertgegenstände über die tariflichen Höchstgrenzen hinaus
  • Vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden
  • Schäden, die vom Beförderer bereits ersetzt wurden, in Höhe der Erstattung

Häufige Fragen

Was muss ich tun, wenn mein Gepäck am Flughafen fehlt?

Noch vor dem Verlassen des Gepäckbereichs einen PIR (Property Irregularity Report) bei der Fluggesellschaft aufnehmen. Diesen Beleg benötigt der Versicherer für die Regulierung, ohne PIR ist eine Erstattung in der Regel ausgeschlossen.

Sind Smartphone, Laptop und Kamera versichert?

Elektronische Geräte sind grundsätzlich gedeckt, oft jedoch nur bis zu einer tariflichen Höchstgrenze. Wertvolle Einzelstücke sollten Sie vor Reiseantritt prüfen, bei deutlich höheren Werten ist eine separate Hausratversicherung mit Außenversicherung sinnvoll.

Gilt der Schutz auch im Hotel oder in der Ferienwohnung?

Ja, Gepäck im verschlossenen Hotelzimmer oder Hotelsafe ist gedeckt. Für Wertsachen gilt häufig eine Sorgfaltspflicht: bestimmte Gegenstände müssen im Safe verwahrt werden, damit der Versicherungsschutz greift.

Was zählt nicht zu „Reisegepäck“?

Bargeld, Wertpapiere, Sparkassenbücher, Kreditkarten und bestimmte Sammlerstücke sind in der Regel ausgeschlossen oder nur sehr begrenzt versichert. Die genaue Definition steht in den AVB.

Lohnt sich die Versicherung nicht erst ab teurem Gepäck?

Auch ein durchschnittlich gepackter Koffer erreicht schnell einen Zeitwert, der einen Tarif rechtfertigt. Entscheidend sind Reisedauer, Reiseart und der Wert von Sportausrüstung und Elektronik. Wir helfen bei der Einschätzung.

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