Reiseunfähigkeit

Reiseunfähigkeit ist die ärztlich bescheinigte Unfähigkeit, eine gebuchte Reise anzutreten oder fortzusetzen - der zentrale Begriff beim Reiserücktritt.

Reiseunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, eine gebuchte Reise wie geplant anzutreten oder fortzusetzen. Maßgeblich ist in der Regel eine ärztliche Feststellung. Klassische Ursachen sind eine schwere, unerwartete Erkrankung, ein Unfall, eine Impfunverträglichkeit oder eine Schwangerschaft.

Der Begriff ist die Schwelle, an der die Leistung der Reiserücktrittsversicherung einsetzt. Tritt nach der Buchung Reiseunfähigkeit ein und liegt ein versicherter Grund vor, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die anfallenden Stornokosten. Tritt die Reiseunfähigkeit erst während der Reise ein, kann die Reiseabbruchversicherung für die nicht genutzten Leistungen und Mehrkosten der vorzeitigen Rückreise aufkommen.

Wichtig ist die Abgrenzung zur Vorerkrankung: Eine bei Buchung bereits bekannte oder absehbare Erkrankung begründet in der Regel keine versicherte Reiseunfähigkeit, eine akute und unvorhergesehene Verschlechterung dagegen häufig schon. Welche Gründe konkret anerkannt sind und welche Nachweise nötig sind, lesen Sie unter Reiserücktritt: anerkannte Gründe. Die genauen Voraussetzungen ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.

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