Kulanz bezeichnet eine freiwillige Leistung des Versicherers, auf die kein rechtlicher Anspruch besteht. Der Versicherer zahlt oder hilft hier über das hinaus, wozu er nach dem Vertrag verpflichtet wäre. Das kann etwa vorkommen, wenn ein Fall nicht eindeutig unter die Bedingungen fällt oder wenn ein Grenzfall vorliegt, in dem das Ergebnis nicht klar ist.
Wichtig ist die Abgrenzung zum echten Leistungsanspruch: Liegt ein Versicherungsfall nach den Bedingungen vor, muss der Versicherer leisten - das ist keine Kulanz, sondern Vertragserfüllung. Eine Kulanzleistung erfolgt dagegen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und begründet keinen Anspruch auf gleiches Vorgehen in künftigen Fällen.
Ob im Einzelfall Kulanz gewährt wird, entscheidet der Versicherer nach eigenem Ermessen. Versicherte sollten ihren Anspruch deshalb nicht auf Kulanz stützen, sondern auf den klaren Wortlaut der Bedingungen. Eine sorgfältige Schadenmeldung mit allen Nachweisen erleichtert die Prüfung - unabhängig davon, ob am Ende ein vertraglicher Anspruch oder eine Kulanzlösung steht.
