Reisehaftpflicht

Versicherungsschutz für Schäden, die Reisende Dritten unterwegs zufügen. Sie prüft Ansprüche, zahlt berechtigte Forderungen und wehrt unberechtigte ab.

Die Reisehaftpflicht deckt Schäden ab, die Reisende Dritten unterwegs zufügen: ein umgestoßenes Ausstellungsstück, ein beschädigtes Möbelstück in der Ferienwohnung, ein Fahrradunfall mit einem Passanten. Sie erfüllt dabei zwei Aufgaben: Berechtigte Forderungen werden bezahlt, unberechtigte werden für den Versicherten abgewehrt.

Wichtig ist die Abgrenzung zur privaten Haftpflichtversicherung zu Hause. Viele private Policen gelten weltweit, oft aber zeitlich begrenzt auf Auslandsaufenthalte von einigen Monaten. Wer länger unterwegs ist oder eine Gruppenreise organisiert, sollte prüfen, ob der bestehende Schutz greift oder eine reisespezifische Lösung nötig ist.

Ein häufiger Streitpunkt sind Mietsachschäden, also Schäden an gemieteten Sachen wie Ferienwohnung, Sportgerät oder Leihrad. Sie sind nicht in jedem Tarif enthalten und häufig mit einem Selbstbehalt versehen. Bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz kann die Leistung gekürzt oder ganz verweigert werden. Was der Tarif konkret einschließt, regeln die AVB.

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