Grobe Fahrlässigkeit

Eine besonders schwere Verletzung der gebotenen Sorgfalt. Der Versicherer kann die Leistung anteilig kürzen, je nach Schwere des Verschuldens.

Von grober Fahrlässigkeit spricht man, wenn jemand die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße außer Acht lässt - also etwas missachtet, das jedem hätte einleuchten müssen. Sie liegt zwischen der einfachen Fahrlässigkeit, bei der ein gewöhnliches Versehen vorliegt, und dem Vorsatz, bei dem der Schaden bewusst herbeigeführt wird.

Für die Versicherung ist die Abstufung wichtig, weil sie die Leistung beeinflusst. Führt die versicherte Person den Schaden grob fahrlässig herbei oder verletzt sie eine Obliegenheit grob fahrlässig, kann der Versicherer die Leistung in einem der Schwere des Verschuldens entsprechenden Verhältnis kürzen. Je schwerer der Verstoß wiegt, desto höher kann die Kürzung ausfallen.

Ein typisches Beispiel ist unbeaufsichtigtes Gepäck an einem belebten Ort. Ob und in welchem Umfang grobe Fahrlässigkeit im Einzelfall angenommen wird, hängt von den Umständen und vom Wortlaut der Versicherungsbedingungen ab. Manche Tarife verzichten ganz oder teilweise auf eine Kürzung - maßgeblich sind die Regelungen des jeweiligen Tarifs.

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