Obliegenheit

Eine Obliegenheit ist eine Pflicht der versicherten Person, etwa zur Schadenminderung und fristgerechten Meldung. Wird sie verletzt, kann die Leistung gekürzt werden.

Eine Obliegenheit ist eine Verhaltenspflicht, die die versicherte Person oder der Versicherungsnehmer gegenüber dem Versicherer zu beachten hat. Anders als eine echte Rechtspflicht kann der Versicherer die Erfüllung nicht erzwingen - die Verletzung kann aber dazu führen, dass die Leistung gekürzt wird oder ganz entfällt.

Typische Obliegenheiten in der Reiseversicherung sind die Pflicht zur Schadenminderung (den Schaden so gering wie möglich zu halten), die rechtzeitige und vollständige Schadenmeldung, das Einreichen verlangter Nachweise sowie wahrheitsgemäße Angaben. Beim Reiserücktritt gehört dazu etwa, nach Eintritt des Grundes unverzüglich zu stornieren, damit die Stornokosten nicht unnötig ansteigen. Bei Gepäckschäden zählt häufig die unverzügliche Meldung beim Beförderer oder bei der Polizei dazu.

Man unterscheidet Obliegenheiten vor dem Versicherungsfall von solchen nach Eintritt des Versicherungsfalls. Bei vorsätzlicher Verletzung kann der Versicherer leistungsfrei sein, bei grober Fahrlässigkeit die Leistung entsprechend dem Verschulden kürzen. Welche Obliegenheiten im Einzelnen gelten und welche Folgen ihre Verletzung hat, regeln die Allgemeinen Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs. Ein sorgfältiger Blick in die Bedingungen vermeidet Leistungskürzungen im Schadenfall.

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