Versicherungsnehmer

Der Vertragspartner des Versicherers, der den Beitrag schuldet. Er ist von der versicherten Person zu unterscheiden, auf die sich der Schutz bezieht.

Der Versicherungsnehmer ist die Person, die den Versicherungsvertrag mit dem Versicherer schließt. Aus dem Vertrag ergeben sich für ihn Rechte und Pflichten: Vor allem schuldet er den Beitrag, er kann den Vertrag kündigen und erhält die wesentlichen Mitteilungen des Versicherers. Sein Name steht auf der Police.

Davon zu unterscheiden ist die versicherte Person. Das ist diejenige, auf die sich der Schutz bezieht und für die im Leistungsfall gezahlt wird. Versicherungsnehmer und versicherte Person können identisch sein, müssen es aber nicht. Bei einem Familientarif etwa schließt ein Elternteil als Versicherungsnehmer den Vertrag, während mehrere Personen mitversichert sind.

Die Unterscheidung ist im Schadenfall wichtig, weil bestimmte Pflichten - etwa die Beitragszahlung oder die rechtzeitige Schadenmeldung - beim Versicherungsnehmer liegen, während sich der Leistungsanspruch nach der versicherten Person richtet. Wer einen Tarif für andere abschließt, sollte daher prüfen, wer als versicherte Person eingetragen ist und ob der gewünschte Personenkreis vollständig erfasst wurde.

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