Vorsatz bedeutet, dass jemand einen Schaden bewusst und gewollt herbeiführt. Die handelnde Person kennt die Folgen ihres Verhaltens und nimmt sie zumindest billigend in Kauf. Vorsatz ist damit die schwerste Form des Verschuldens und unterscheidet sich klar von der groben Fahrlässigkeit, bei der die Sorgfalt nur missachtet, der Schaden aber nicht beabsichtigt wird.
In der Versicherung gilt der Grundsatz, dass vorsätzlich herbeigeführte Schäden nicht versichert sind. Wer einen Versicherungsfall absichtlich herbeiführt, hat keinen Leistungsanspruch. Vorsatz zählt deshalb in nahezu allen Tarifen zu den klassischen Fällen eines Risikoausschlusses. Anders als bei grober Fahrlässigkeit kommt hier keine anteilige Kürzung in Betracht - der Versicherer ist vollständig leistungsfrei.
Der Hintergrund ist einfach: Eine Versicherung soll zufällige, ungewollte Ereignisse absichern, nicht das gezielte Herbeiführen eines Schadens. Die genaue Formulierung des Ausschlusses und die Voraussetzungen, unter denen Vorsatz angenommen wird, ergeben sich aus den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.
