Ein Risikoausschluss bezeichnet einen im Vertrag festgelegten Fall, in dem der Versicherer nicht leistet. Ausschlüsse grenzen den Schutz ein und sorgen dafür, dass bestimmte Risiken nicht vom Tarif getragen werden. Sie stehen in den AVB, den Bedingungen des jeweiligen Tarifs.
Typische Ausschlüsse betreffen vorsätzlich herbeigeführte Schäden, Ereignisse im Zusammenhang mit Krieg oder inneren Unruhen sowie Umstände, die bei Vertragsabschluss bereits bekannt oder absehbar waren. Auch eine bekannte und nicht angegebene Vorerkrankung kann im Krankheits- oder Stornofall zu einem Ausschluss führen, wenn der Anlass darauf zurückgeht.
Für die Praxis heißt das: Vor dem Abschluss lohnt der Blick in die Ausschlussklauseln, um zu erkennen, was nicht versichert ist. Im Schadenfall prüft der Versicherer, ob ein Ausschluss greift. Ausschlüsse sind nicht willkürlich - sie müssen klar in den Bedingungen benannt sein und werden dort beschrieben. Wer unsicher ist, ob ein Anlass erfasst wäre, sollte den konkreten Wortlaut in den Vertragsunterlagen heranziehen, da sich Umfang und Reichweite der Ausschlüsse je nach Tarif unterscheiden.
