Regress

Die Rückforderung des Versicherers gegenüber einem Dritten, der den Schaden verursacht hat, nachdem der Versicherer bereits geleistet hat.

Regress bezeichnet die Rückforderung, mit der sich ein Versicherer Geld von demjenigen zurückholt, der einen Schaden verursacht hat. Hat der Versicherer nach einem Versicherungsfall zunächst an die versicherte Person geleistet, kann er anschließend den eigentlichen Verursacher in Anspruch nehmen. Möglich wird das, weil der Ersatzanspruch der versicherten Person gegen den Schädiger auf den Versicherer übergeht.

Für die versicherte Person hat der Regress den Vorteil, dass sie ihre Leistung schnell erhält und sich nicht selbst mit dem Verursacher auseinandersetzen muss - das übernimmt der Versicherer. Ein Beispiel: Beschädigt ein Dritter das versicherte Reisegepäck, ersetzt der Versicherer den Schaden zunächst im Rahmen der vereinbarten Deckung und wendet sich danach an den Verantwortlichen.

Der Regress richtet sich gegen Dritte, nicht gegen die eigene versicherte Person. Gegen sie kann der Versicherer nur unter besonderen Voraussetzungen vorgehen, etwa bei vorsätzlicher Schadenherbeiführung. Die Einzelheiten regeln das Versicherungsvertragsgesetz und die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

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