Selbstbehalt

Der Selbstbehalt ist der Anteil eines Schadens, den die versicherte Person selbst trägt. Viele TravelSecure-Tarife verzichten ganz darauf.

Der Selbstbehalt - auch Selbstbeteiligung genannt - bezeichnet den Teil eines ersatzfähigen Schadens, den die versicherte Person aus eigener Tasche zahlt. Der Versicherer übernimmt dann nur den Betrag, der über diesem Eigenanteil liegt. Der Selbstbehalt kann als fester Eurobetrag oder als Prozentsatz der Schadenhöhe vereinbart sein.

In der Reiseversicherung ist der Selbstbehalt ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal zwischen Tarifen. Viele Tarife der TravelSecure sind so gestaltet, dass im Leistungsfall kein Selbstbehalt anfällt und der versicherte Schaden bis zur Versicherungssumme voll erstattet wird. Ob und in welcher Höhe ein Selbstbehalt gilt, hängt vom gewählten Tarif und den jeweiligen Versicherungsbedingungen ab - in einzelnen Bausteinen, etwa bei Mietsachschäden, kann ein Eigenanteil vorgesehen sein.

Beim Vergleich von Angeboten lohnt der Blick auf diesen Punkt: Ein Tarif ohne Selbstbehalt erstattet bereits kleinere Schäden ohne Abzug. Den genauen Umgang mit dem Selbstbehalt regeln immer die Versicherungsbedingungen des konkreten Tarifs. Bei der Reiserücktrittsversicherung entscheidet er mit darüber, wie viel von den Stornokosten tatsächlich beim Versicherten verbleibt.

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