Bergungskosten sind die Aufwendungen, die entstehen, wenn eine verletzte, erkrankte oder in Bergnot geratene Person gesucht, gerettet und geborgen werden muss. Dazu zählen der Einsatz von Bergrettung, Suchmannschaften und insbesondere der oft sehr kostspielige Hubschraubereinsatz. Auch der Transport bis zur nächsten befahrbaren Straße oder zum nächsten Krankenhaus fällt darunter.
Gerade bei Aktivitäten in den Bergen, beim Wandern, Klettern oder Skifahren, kann eine Rettung schnell hohe Beträge erreichen. Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt solche Bergungskosten in der Regel nicht oder nur in sehr engen Grenzen, sodass ohne zusätzliche Absicherung ein erhebliches finanzielles Risiko bleibt.
Die Wander- und Bergsportversicherung der TravelSecure deckt Bergungs- und Rettungskosten bis zu den im Tarif vereinbarten Grenzen ab. Häufig sind Bergungskosten auch ein Baustein der Reiseunfallversicherung. Vom Krankenrücktransport unterscheiden sie sich dadurch, dass sie die Rettung am Unglücksort und den Abtransport in die nächste geeignete Versorgung betreffen, nicht die spätere Rückführung an den Heimatort. Die genaue Höhe der Erstattung ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen des gewählten Tarifs.
