Reiserücktritt bezeichnet die Absage einer gebuchten Reise, bevor sie angetreten wurde. Der Veranstalter oder Vermieter behält in diesem Fall einen Teil des Reisepreises als Stornokosten ein, deren Höhe sich nach der Stornostaffel und dem Abstand zum Reisetermin richtet.
Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt diese Kosten, wenn ein versicherter Grund vorliegt. Typisch sind eine unerwartet schwere Erkrankung, ein Unfall, eine Impfunverträglichkeit oder der Tod eines nahen Angehörigen. Nicht jeder Rücktrittswunsch ist gedeckt: Wer die Reise nur nicht mehr antreten möchte, trägt die Kosten selbst.
Wichtig ist die zeitliche Abgrenzung: Reiserücktritt betrifft ausschließlich die Zeit bis zum Reiseantritt. Wird eine Reise nach dem Start beendet, greift stattdessen der Reiseabbruch. Welche Gründe im Einzelnen anerkannt sind, regeln die AVB des Tarifs, eine Übersicht bietet der Beitrag Reiserücktritt: anerkannte Gründe.
