Reiseabbruch bedeutet, dass eine Reise nach dem Reiseantritt vorzeitig beendet oder unterbrochen wird, etwa weil ein Reisender erkrankt oder zu Hause ein Notfall eintritt. Damit unterscheidet sich der Abbruch klar vom Reiserücktritt, der nur die Zeit vor dem Start betrifft.
Die Reiseabbruchversicherung leistet, wenn ein versicherter Grund vorliegt. Sie erstattet in der Regel die nicht genutzten Reiseleistungen anteilig, also etwa die vorzeitig abgebrochenen Hotelnächte, und übernimmt die Mehrkosten einer außerplanmäßigen Rückreise. Auch eine ungeplante Verlängerung wegen Krankheit kann gedeckt sein.
Für die Praxis wichtig: Melden Sie den Abbruch möglichst früh beim Versicherer und lassen Sie sich die Notwendigkeit ärztlich bestätigen. Ohne Nachweise ist die Erstattung schwierig, denn es gilt die Belegpflicht. Wann dieser Baustein sinnvoll ist, erklärt der Beitrag Reiseabbruchversicherung.
