Belegpflicht

Die Belegpflicht verpflichtet dazu, Schäden und Kosten durch Nachweise wie Rechnungen, Atteste und Anzeigen zu belegen.

Die Belegpflicht ist die Pflicht der versicherten Person, einen Schaden und die geltend gemachten Kosten durch geeignete Nachweise zu belegen. Erst diese Unterlagen versetzen den Versicherer in die Lage, den Anspruch zu prüfen und die Höhe der Leistung zu bemessen. Sie ist Teil der allgemeinen Mitwirkung im Schadenfall.

Welche Belege verlangt werden, hängt vom Schaden ab. Bei Behandlungskosten im Ausland sind das etwa Originalrechnungen und ärztliche Atteste, bei Gepäckschäden Kaufquittungen sowie die Verlust- oder Diebstahlanzeige bei Beförderer oder Polizei, beim Reiserücktritt die Stornorechnung des Veranstalters und ein Nachweis des Rücktrittsgrundes. Die Belege gehören zur Schadenmeldung und untermauern sie.

Die Belegpflicht ist eine Obliegenheit: Werden verlangte Nachweise nicht beigebracht, kann der Versicherer die Leistung kürzen oder verweigern. Reisende sollten Quittungen, Atteste und Bestätigungen daher aufbewahren. Welche Belege im Einzelnen erforderlich sind, regeln die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.

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