Die Schadenmeldung ist die Anzeige eines eingetretenen Schadens beim Versicherer. Mit ihr setzt die versicherte Person den Vorgang in Gang, der zur Prüfung und gegebenenfalls zur Entschädigung führt. Üblich sind Angaben zum Hergang, zum Zeitpunkt und zur Höhe des Schadens sowie die Vorlage der erforderlichen Nachweise.
Die rechtzeitige und vollständige Schadenmeldung ist eine Obliegenheit: Viele Tarife sehen vor, dass der Schaden unverzüglich oder innerhalb einer bestimmten Frist anzuzeigen ist. Bei Gepäckschäden gehört häufig eine vorherige Meldung beim Beförderer, Hotel oder bei der Polizei dazu, deren Bestätigung der Schadenmeldung beizufügen ist. Die Belegpflicht verlangt zusätzlich Nachweise wie Rechnungen oder Atteste.
Wird die Meldung versäumt oder unvollständig eingereicht, kann das die Leistung gefährden. Welche Fristen, Formen und Nachweise konkret gelten, regeln die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs. Welche Schritte nach einem Gepäckverlust sinnvoll sind, zeigt die Checkliste bei verlorenem Gepäck.
