Der Flug ist gelandet, die Passagiere strömen zum Gepäckband, und der eigene Koffer kommt nicht. Was zunächst stressauslösend ist, lässt sich mit dem richtigen Vorgehen routiniert abwickeln. Wichtig sind drei Dinge: schnelles Handeln, lückenlose Dokumentation und das Einhalten der Meldefristen.
Schritt 1: Bevor Sie den Gepäckbereich verlassen
Verlassen Sie auf keinen Fall den Gepäckbereich, ohne einen sogenannten PIR (Property Irregularity Report) aufzunehmen. Das Lost-&-Found-Büro der Fluggesellschaft am Flughafen erstellt diesen Bericht, ohne ihn ist eine spätere Schadensregulierung praktisch unmöglich.
Sie benötigen dafür:
- Ihr Flugticket und Boardingpass
- den Gepäckanhänger (das aufgeklebte Etikett mit Barcode, das Sie beim Check-in bekommen haben)
- Reisepass oder Personalausweis
Im PIR sind Aktenzeichen, Beschreibung des Koffers und Ihre Kontaktdaten festgehalten. Lassen Sie sich eine Kopie aushändigen oder fotografieren Sie ihn sofort.
Schritt 2: Versicherer informieren
Wenn Sie eine Reisegepäckversicherung haben, melden Sie den Vorfall innerhalb der vertraglich vereinbarten Frist - typisch sind 21 Tage. Bei vielen Tarifen reicht eine formlose Online-Schadenmeldung mit PIR-Beleg.
Die Versicherung tritt allerdings nur subsidiär ein: Erst muss die Fluggesellschaft haften, dann zahlt die Versicherung den darüber hinausgehenden Schaden bis zur Versicherungssumme.
Schritt 3: Verspätung oder endgültiger Verlust?
Nach internationalem Übereinkommen gilt ein Koffer als endgültig verloren, wenn er 21 Tage nach der Ankunft nicht wieder beim Reisenden ist. Bis dahin ist er offiziell „verspätet", eine wichtige Unterscheidung für die Erstattung.
- Bei Verspätung erstatten viele Tarife die unmittelbaren Mehrkosten für Ersatzkäufe (Kleidung, Hygieneartikel, dringend benötigte Gegenstände). Wichtig: Belege aufheben.
- Bei endgültigem Verlust wird der Zeitwert der verlorenen Gegenstände erstattet, die Differenz zwischen Neuwert und Restwert nach Abnutzung. Eine Inventarliste mit ungefähren Werten und idealerweise Fotobelegen erleichtert die Abwicklung.
Schritt 4: Doppelmeldung und Dokumentation
- Bewahren Sie alle Mailwechsel mit der Fluggesellschaft und der Versicherung auf.
- Notieren Sie sich Namen und Datum jedes Telefongesprächs.
- Wenn der Koffer doch wiederkommt, melden Sie das umgehend dem Versicherer, schon allein, damit keine Doppelregulierung entsteht.
Was die Fluggesellschaft mindestens leistet
Nach dem Montreal-Abkommen haftet die Fluggesellschaft für Gepäckverlust und -beschädigung bis zu einer Höchstsumme, die sich an SZR (Sonderziehungsrechten) orientiert, derzeit umgerechnet rund 1.500 Euro pro Reisenden. Diese Summe ist häufig nicht ausreichend, gerade bei hochwertigem Inhalt - hier setzt eine private Reisegepäckversicherung an.
Was nicht versichert ist
Reisegepäckversicherungen schließen üblicherweise aus:
- Bargeld, Wertpapiere, Sparbücher gehören in den Hotelsafe, nicht in den Koffer.
- Hochwertige Einzelstücke über die tariflichen Höchstgrenzen - Schmuck oder teure Elektronik sollten Sie separat über die Hausratsversicherung mit Außenversicherung absichern.
- Schäden durch normale Abnutzung oder unsachgemäße Verpackung.
- Verlust durch einfaches Liegenlassen ohne Diebstahltatbestand.
Praktische Vorbereitung für die nächste Reise
- Wertvolles Handgepäck, nicht aufgeben: Laptop, Kamera, Medikamente, Ausweise und Wechselkleidung gehören in den Handgepäck-Koffer.
- Fotos vom Kofferinhalt vor der Reise machen, hilft im Schadenfall bei der Wertzuordnung.
- Adressanhänger innen und außen am Koffer befestigen, innen für den Fall, dass der außenliegende Anhänger abreißt.
- Versicherungsschein digital sichern, idealerweise im E-Mail-Konto.
Mit dieser Routine ist auch ein verspäteter Koffer zwar ärgerlich, aber meist gut abzuwickeln.
