Ein Magen-Darm-Infekt, ein verstauchter Knöchel auf der Wanderung, ein Verkehrsunfall mit dem Mietwagen: medizinische Notfälle treten auf Reisen häufiger auf, als man denkt. Wer den Ablauf vorher kennt, spart im Ernstfall Zeit, Geld und Nerven.
Was die gesetzliche Krankenkasse im Ausland leistet
Innerhalb der EU sowie in Ländern mit Sozialversicherungsabkommen (Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Großbritannien u. a.) erhalten gesetzlich Versicherte über die Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) medizinisch notwendige Leistungen auf dem gesetzlichen Niveau des Reiselands.
Wichtig: Das gesetzliche Niveau im Reiseland kann deutlich unter dem deutschen liegen. Zuzahlungen, Kosten für Privatärzte und der Rücktransport nach Deutschland sind durch die EHIC nicht abgedeckt. Außerhalb der EU besteht in der Regel überhaupt kein Schutz über die gesetzliche Krankenkasse, was in den USA schon bei einer Routinebehandlung zu vierstelligen Rechnungen führen kann.
Eine private Auslandskrankenversicherung schließt diese Lücken und übernimmt im Notfall den Rücktransport. Sie ist eine der wichtigsten Reiseversicherungen überhaupt.
Die Sieben-Schritte-Checkliste
1. Notrufnummer kontaktieren Auf der Versicherungskarte oder im Versicherungsschein finden Sie eine 24-Stunden-Notrufnummer. Diese sollte der erste Anruf sein, sie organisiert deutschsprachige Ärzte vor Ort, gibt Kostenzusagen an Kliniken und koordiniert den Rücktransport. Speichern Sie die Nummer vor der Reise ins Handy.
2. Behandelnden Arzt aufsuchen Bei akuten Beschwerden gehen Sie zum nächsten Arzt oder ins Krankenhaus. In vielen Ländern hilft die Hotelrezeption bei der Empfehlung. Bringen Sie Ausweis und Versicherungskarte mit.
3. Belege sammeln Originale Rechnungen, Quittungen, ärztliche Atteste und Diagnoseberichte aufheben. Ohne Belege ist die Erstattung schwierig.
4. Diagnose dokumentieren Lassen Sie sich vom behandelnden Arzt eine schriftliche Diagnose ausstellen, auf Englisch oder Deutsch. Bei Bedarf macht die Notrufzentrale die Übersetzung.
5. Eigene Kosten zunächst auslegen oder Direktabrechnung klären Bei kleineren Beträgen legen Sie die Behandlung in der Regel selbst aus und bekommen sie nach Rückkehr erstattet. Bei stationärer Behandlung oder hohen Beträgen kümmert sich die Notrufzentrale um eine direkte Kostenzusage an die Klinik.
6. Bei stationärer Aufnahme die Versicherung früh informieren Spätestens nach 48 Stunden sollte die Notrufzentrale Bescheid wissen. Sie prüft die medizinische Vertretbarkeit eines Rücktransports und entscheidet, ob die Behandlung vor Ort fortgeführt oder ein Rücktransport eingeleitet wird.
7. Bei Rücktransport: Anweisungen folgen Den Rücktransport organisiert ausschließlich der Versicherer, eigenmächtig gebuchte Flüge werden meist nicht erstattet. Auch der Zeitpunkt orientiert sich an medizinischer Vertretbarkeit, nicht an Ihrem Heimkehrwunsch.
Worauf Sie bei der Wahl des Tarifs achten sollten
- Rücktransport ohne den Zusatz „medizinisch notwendig", sondern „medizinisch sinnvoll": Die strengere Formulierung „nur, wenn medizinisch notwendig" lässt dem Versicherer mehr Spielraum, einen Rücktransport zu verweigern. Achten Sie auf Tarife mit der weiter gefassten Formulierung.
- Keine Selbstbeteiligung pro Schadenfall: Hochwertige Tarife verzichten darauf. Kleine Selbstbeteiligungen sind hinnehmbar; eine 25-prozentige Eigenbeteiligung ist im Reisekontext unüblich.
- Geltung für die gesamte Reisedauer: Manche Tarife begrenzen den Schutz auf 42 oder 60 Tage. Für längere Reisen Jahres- oder Langzeittarife wählen.
Was Sie zu Hause vorbereiten können
- Die Notrufnummer Ihres Versicherers ins Handy speichern und auf einem Zettel im Geldbeutel mitführen.
- Den Versicherungsschein als PDF im E-Mail-Konto ablegen, er ist auch ohne Handy abrufbar.
- Eine Liste regelmäßiger Medikamente mit Wirkstoffnamen mitführen, Handelsnamen variieren von Land zu Land.
- Bei chronischen Erkrankungen: kurzer Befundbericht auf Englisch.
Mit dieser Vorbereitung ist eine Erkrankung im Ausland zwar immer noch unangenehm, aber selten dramatisch.
