Krank im Ausland: Die Checkliste für den Ernstfall

Was tun bei plötzlicher Erkrankung im Ausland? Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung, die Sie idealerweise schon vor der Reise lesen.

Veröffentlicht am 22. April 2026

Ein Magen-Darm-Infekt, ein verstauchter Knöchel auf der Wanderung, ein Verkehrsunfall mit dem Mietwagen: medizinische Notfälle treten auf Reisen häufiger auf, als man denkt. Wer den Ablauf vorher kennt, spart im Ernstfall Zeit, Geld und Nerven.

Was die gesetzliche Krankenkasse im Ausland leistet

Innerhalb der EU sowie in Ländern mit Sozialversicherungs­abkommen (Schweiz, Norwegen, Island, Liechtenstein, Großbritannien u. a.) erhalten gesetzlich Versicherte über die Europäische Krankenversicherungs­karte (EHIC) medizinisch notwendige Leistungen auf dem gesetzlichen Niveau des Reiselands.

Wichtig: Das gesetzliche Niveau im Reiseland kann deutlich unter dem deutschen liegen. Zuzahlungen, Kosten für Privat­ärzte und der Rück­transport nach Deutschland sind durch die EHIC nicht abgedeckt. Außerhalb der EU besteht in der Regel überhaupt kein Schutz über die gesetzliche Krankenkasse, was in den USA schon bei einer Routine­behandlung zu vierstelligen Rechnungen führen kann.

Eine private Auslandskranken­versicherung schließt diese Lücken und übernimmt im Notfall den Rück­transport. Sie ist eine der wichtigsten Reiseversicherungen überhaupt.

Die Sieben-Schritte-Checkliste

1. Notrufnummer kontaktieren Auf der Versicherungs­karte oder im Versicherungsschein finden Sie eine 24-Stunden-Notruf­nummer. Diese sollte der erste Anruf sein, sie organisiert deutschsprachige Ärzte vor Ort, gibt Kostenzusagen an Kliniken und koordiniert den Rück­transport. Speichern Sie die Nummer vor der Reise ins Handy.

2. Behandelnden Arzt aufsuchen Bei akuten Beschwerden gehen Sie zum nächsten Arzt oder ins Krankenhaus. In vielen Ländern hilft die Hotelrezeption bei der Empfehlung. Bringen Sie Ausweis und Versicherungs­karte mit.

3. Belege sammeln Originale Rechnungen, Quittungen, ärztliche Atteste und Diagnose­berichte aufheben. Ohne Belege ist die Erstattung schwierig.

4. Diagnose dokumentieren Lassen Sie sich vom behandelnden Arzt eine schriftliche Diagnose ausstellen, auf Englisch oder Deutsch. Bei Bedarf macht die Notrufzentrale die Übersetzung.

5. Eigene Kosten zunächst auslegen oder Direkt­abrechnung klären Bei kleineren Beträgen legen Sie die Behandlung in der Regel selbst aus und bekommen sie nach Rückkehr erstattet. Bei stationärer Behandlung oder hohen Beträgen kümmert sich die Notrufzentrale um eine direkte Kostenzusage an die Klinik.

6. Bei stationärer Aufnahme die Versicherung früh informieren Spätestens nach 48 Stunden sollte die Notrufzentrale Bescheid wissen. Sie prüft die medizinische Vertretbarkeit eines Rück­transports und entscheidet, ob die Behandlung vor Ort fortgeführt oder ein Rück­transport eingeleitet wird.

7. Bei Rück­transport: Anweisungen folgen Den Rück­transport organisiert ausschließlich der Versicherer, eigenmächtig gebuchte Flüge werden meist nicht erstattet. Auch der Zeitpunkt orientiert sich an medizinischer Vertretbarkeit, nicht an Ihrem Heimkehr­wunsch.

Worauf Sie bei der Wahl des Tarifs achten sollten

  • Rück­transport ohne den Zusatz „medizinisch notwendig", sondern „medizinisch sinnvoll": Die strengere Formulierung „nur, wenn medizinisch notwendig" lässt dem Versicherer mehr Spielraum, einen Rück­transport zu verweigern. Achten Sie auf Tarife mit der weiter gefassten Formulierung.
  • Keine Selbstbeteiligung pro Schadenfall: Hochwertige Tarife verzichten darauf. Kleine Selbstbeteiligungen sind hinnehmbar; eine 25-prozentige Eigenbeteiligung ist im Reise­kontext unüblich.
  • Geltung für die gesamte Reisedauer: Manche Tarife begrenzen den Schutz auf 42 oder 60 Tage. Für längere Reisen Jahres- oder Langzeit­tarife wählen.

Was Sie zu Hause vorbereiten können

  • Die Notrufnummer Ihres Versicherers ins Handy speichern und auf einem Zettel im Geldbeutel mitführen.
  • Den Versicherungsschein als PDF im E-Mail-Konto ablegen, er ist auch ohne Handy abrufbar.
  • Eine Liste regelmäßiger Medikamente mit Wirkstoff­namen mitführen, Handels­namen variieren von Land zu Land.
  • Bei chronischen Erkrankungen: kurzer Befund­bericht auf Englisch.

Mit dieser Vorbereitung ist eine Erkrankung im Ausland zwar immer noch unangenehm, aber selten dramatisch.