Die Stornostaffel ist die in den Reisebedingungen festgelegte Regelung, nach der ein Veranstalter bei einer Stornierung Gebühren berechnet. Charakteristisch ist die zeitliche Staffelung: Je näher der Rücktritt am geplanten Reisetermin liegt, desto höher ist der einbehaltene Anteil des Reisepreises. Storniert man früh, fällt oft nur ein kleiner Prozentsatz an; kurz vor Abreise kann nahezu der gesamte Reisepreis als Stornokosten anfallen.
Die konkreten Stufen unterscheiden sich je nach Veranstalter, Reiseart und Tarif. Pauschalreisen, Flüge, Hotels und Mietwagen können jeweils eigene Staffeln haben. Maßgeblich ist immer die Stornostaffel in den Reisebedingungen des jeweiligen Anbieters, nicht eine allgemeine Regel.
Für den Versicherungsschutz ist die Staffel deshalb wichtig, weil sie die Höhe der Stornokosten bestimmt, die im Leistungsfall erstattet werden. Liegt ein versicherter Grund vor, übernimmt die Reiserücktrittsversicherung die nach der Staffel angefallenen Gebühren bis zur vereinbarten Grenze. Daraus folgt eine Obliegenheit: Wer einen Rücktrittsgrund erkennt, sollte zügig stornieren, um die Kosten nicht unnötig in die nächste Stufe steigen zu lassen. Welche Fristen dabei zu beachten sind, erläutert der Beitrag zu den Fristen der Reiserücktrittsversicherung.
