Nichtantritt bedeutet, dass eine fest gebuchte Reise überhaupt nicht angetreten wird - die reisende Person erscheint also nicht zum Reisetermin. Anders als beim Abbruch einer bereits begonnenen Reise entstehen hier keine zurückgelegten Reiseanteile; die gesamte Leistung verfällt.
Für die Kosten ist der Zeitpunkt maßgeblich. Da der Nichtantritt zwangsläufig sehr nah am oder am Reisetermin selbst liegt, greift die oberste Stufe der Stornostaffel. In dieser Stufe behält der Veranstalter häufig nahezu den gesamten Reisepreis als Stornokosten ein. Der Nichtantritt ist damit in der Regel der teuerste Fall.
Liegt ein versicherter Grund vor und wird die Reise wegen dieses Grundes nicht angetreten, kann die Reiserücktrittsversicherung die angefallenen Stornokosten bis zur vereinbarten Grenze übernehmen. Maßgeblich sind die Bedingungen des jeweiligen Tarifs. Wer einen Grund zur Absage erkennt, sollte zügig stornieren, statt die Reise einfach verfallen zu lassen. Welche Gründe anerkannt werden, erläutert der Beitrag zu den Reiserücktrittsgründen.
