Verjährung

Nach Ablauf bestimmter Fristen lassen sich Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag nicht mehr durchsetzen. Man spricht dann von Verjährung.

Verjährung bedeutet, dass ein Anspruch nach Ablauf einer gesetzlich bestimmten Frist nicht mehr durchsetzbar ist. Der Anspruch erlischt dabei nicht von selbst - der Versicherer kann sich aber auf die Verjährung berufen und die Leistung dann verweigern. Für Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag gelten die Verjährungsregeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Die Frist beginnt regelmäßig mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und die berechtigte Person von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat. Bestimmte Ereignisse können den Lauf hemmen oder neu beginnen lassen, etwa Verhandlungen mit dem Versicherer über den Anspruch.

Für die versicherte Person folgt daraus: Ansprüche sollten nicht unnötig liegen bleiben. Eine zeitnahe Schadenmeldung und Geltendmachung beugt dem Risiko vor, dass ein berechtigter Anspruch allein wegen Zeitablaufs nicht mehr durchgesetzt werden kann. Die für einen Tarif maßgeblichen Hinweise finden sich in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen und im Gesetz.

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