Eine Doppelversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko gleichzeitig bei mehreren Versicherern abgesichert ist - etwa wenn das Reisegepäck sowohl über eine Hausratversicherung als auch über eine separate Reisegepäckversicherung gedeckt ist, oder wenn zwei Reiseversicherungen für dieselbe Reise bestehen.
Entscheidend ist dabei das schadenrechtliche Bereicherungsverbot: Die versicherte Person soll durch einen Schaden nicht bessergestellt werden, als sie ohne ihn stünde. Der entstandene Schaden wird deshalb insgesamt nur einmal ersetzt, höchstens bis zur jeweiligen Versicherungssumme. Im Innenverhältnis teilen die beteiligten Versicherer den Betrag in der Regel untereinander auf.
Eng verbunden ist die Doppelversicherung mit dem Grundsatz der Subsidiarität: Viele Bedingungen legen fest, welcher Vertrag vorrangig und welcher nachrangig eintritt. Wer mehrere Verträge hält, sollte die Überschneidungen prüfen. Wie sich konkurrierende Verträge im Einzelfall auswirken, ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen und dem Versicherungsvertragsgesetz.
