Subsidiarität

Eine Reiseversicherung leistet oft nachrangig: Sie zahlt nur, soweit kein anderer Versicherer wie die gesetzliche Krankenkasse eintritt.

Subsidiarität bedeutet, dass eine Versicherung nur nachrangig leistet - also erst dann, wenn kein anderer Kostenträger für den Schaden aufkommt. Viele Reiseversicherungen sind so ausgestaltet: Sie greifen ergänzend zu vorrangigen Leistungen, etwa der gesetzlichen Krankenkasse, einer privaten Krankenversicherung oder einer bereits bestehenden Police.

Praktisch zeigt sich das in der Auslandsreisekrankenversicherung. Innerhalb Europas übernimmt die gesetzliche Krankenkasse über die EHIC einen Teil der Behandlungskosten. Die Auslandskrankenversicherung tritt dann für die Lücken ein, die die Kasse nicht abdeckt - etwa den Rücktransport oder die Behandlung bei privaten Anbietern. Außerhalb der EU, wo die EHIC nicht gilt, kann sie der einzige tragende Schutz sein.

Subsidiarität verhindert, dass derselbe Schaden mehrfach ausgezahlt wird, und steht damit in engem Zusammenhang mit der Doppelversicherung. Ob und in welchem Umfang ein Tarif nachrangig leistet, regeln die jeweiligen Versicherungsbedingungen.

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