Die EHIC (European Health Insurance Card) ist die Europäische Krankenversicherungskarte. Bei gesetzlich Versicherten in Deutschland befindet sie sich auf der Rückseite der Versichertenkarte. Sie ermöglicht im Ausland den Zugang zur medizinischen Versorgung zu den Bedingungen des dortigen staatlichen Gesundheitssystems.
Die EHIC gilt in den EU-Ländern, in den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen sowie in der Schweiz. Behandelt wird man dabei wie ein gesetzlich Versicherter des Reiselandes - mit allen dortigen Einschränkungen. Das bedeutet: Eigenanteile, Zuzahlungen oder Kosten bei privat abrechnenden Ärzten können selbst zu tragen sein. Außerhalb dieses Geltungsbereichs, etwa in der Türkei, in den USA oder in Asien, bietet die EHIC in der Regel keinen Schutz.
Eine entscheidende Lücke: Den medizinisch notwendigen Krankenrücktransport an den Heimatort deckt die EHIC nicht ab - dieser kann im Ernstfall sehr teuer werden. Genau hier setzt die Auslandskrankenversicherung an, die solche Kosten übernimmt und auch privatärztliche Behandlung absichert. Wie EHIC und private Absicherung zusammenspielen, erläutert der Beitrag zur Europäischen Krankenversicherungskarte.
