Viele gesetzlich Versicherte glauben, mit der EHIC auf der Rückseite ihrer Versichertenkarte im Urlaub umfassend abgesichert zu sein. Tatsächlich sichert die Europäische Krankenversicherungskarte nur eine Grundversorgung im EU-Ausland und lässt entscheidende Lücken offen. In diesem Ratgeber lesen Sie, was die EHIC ist und wo sie gilt, was sie konkret leistet, welche Kosten sie nicht trägt und wie eine private Auslandskrankenversicherung diese Lücken schließt.
Was die EHIC ist und wo sie gilt
EHIC steht für European Health Insurance Card, auf Deutsch Europäische Krankenversicherungskarte. Sie ist kein gesondertes Dokument, sondern auf der Rückseite Ihrer gesetzlichen Versichertenkarte aufgedruckt. Wer gesetzlich krankenversichert ist und eine aktuelle Karte besitzt, hat die EHIC also in der Regel automatisch dabei.
Die Karte gilt in folgenden Regionen:
- in allen EU-Ländern,
- im EWR, also in Island, Liechtenstein und Norwegen,
- in der Schweiz.
Mit einigen weiteren Staaten bestehen zusätzlich Sozialversicherungsabkommen, deren Leistungen aber oft enger gefasst sind als innerhalb der EU. Außerhalb dieses Geltungsbereichs, etwa in den USA oder vielen Fernzielen, hilft die EHIC nicht weiter.
Was die EHIC konkret leistet
Die EHIC verschafft Ihnen im Reiseland Zugang zu medizinisch notwendigen Behandlungen im staatlichen Gesundheitssystem, und zwar zu den dort geltenden Konditionen. Konkret bedeutet das:
- Sie werden im staatlichen System grundsätzlich wie ein gesetzlich Versicherter des Reiselands behandelt.
- Die Abrechnung erfolgt nach den Regeln und Tarifen des jeweiligen Landes, nicht nach deutschen Maßstäben.
- Maßgeblich ist die medizinische Notwendigkeit der Behandlung während des Aufenthalts.
Diese Grundversorgung ist sinnvoll und kostenlos verfügbar, aber sie hat klare Grenzen.
So nutzen Sie die EHIC im Reiseland
Damit die EHIC greift, müssen Sie zu einem Arzt oder einer Einrichtung gehen, die an das staatliche Gesundheitssystem des Reiselands angeschlossen ist. Eine private Praxis akzeptiert die Karte nicht. Legen Sie die Karte vor der Behandlung vor. In manchen Ländern rechnet der Arzt direkt mit dem dortigen Träger ab, in anderen müssen Sie zunächst selbst bezahlen und sich die Kosten anschließend erstatten lassen, entweder vor Ort beim örtlichen Träger oder nach der Rückkehr bei Ihrer deutschen Krankenkasse. Bewahren Sie deshalb alle Rechnungen und Belege sorgfältig auf. Erstattet wird in jedem Fall nur das, was das jeweilige Land seinen eigenen Versicherten zahlt, abzüglich der dort üblichen Eigenanteile.
Die wichtigen Lücken der EHIC
Genau hier entstehen die Missverständnisse. Die EHIC deckt mehrere Bereiche nicht ab, die im Ernstfall besonders teuer werden:
- Kein Rücktransport nach Deutschland. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport, etwa per Ambulanzflug, gehört nicht zum Leistungsumfang und wird auch von der gesetzlichen Kasse nicht übernommen. Das sind oft die höchsten Kosten überhaupt.
- Keine privaten Kliniken und Ärzte. Die EHIC gilt nur im staatlichen System. Wer privat behandelt wird, und das passiert in Urlaubsregionen häufig, bleibt auf den Kosten sitzen.
- Keine Zuzahlungen und Eigenanteile. Verlangt das Reiseland nach seinem Recht Eigenanteile, müssen Sie diese selbst tragen. Je nach Land kann das ein erheblicher Teil der Rechnung sein.
- Nichts außerhalb des Geltungsbereichs. Reisen Sie über EU, EWR und Schweiz hinaus, erhalten Sie über die EHIC in der Regel überhaupt keine Erstattung.
Gegenüberstellung: EHIC und private Auslandskrankenversicherung
| Leistung im Ausland | EHIC | Private Auslandskrankenversicherung |
|---|---|---|
| Behandlung im staatlichen System (EU/EWR/Schweiz) | ja, zu dortigen Konditionen | ja |
| Behandlung in Privatklinik | nein | ja |
| Zuzahlungen / Eigenanteile nach dortigem Recht | nein | grundsätzlich abgedeckt |
| Verschreibungspflichtige Medikamente | eingeschränkt | ja |
| Rücktransport nach Deutschland | nein | ja, wenn medizinisch notwendig |
| Schutz außerhalb EU/EWR/Schweiz | nein | ja |
Türkei und Großbritannien: Wenn die EHIC nicht reicht
Zwei häufige Reiseziele zeigen die Grenzen der Karte besonders deutlich.
Türkei
Die Türkei liegt nicht in der EU oder im EWR, die EHIC gilt dort nicht. Zwar gibt es ein deutsch-türkisches Sozialversicherungsabkommen, das aber nur eine sehr eingeschränkte Notfallversorgung über einen Anspruchsnachweis im staatlichen System ermöglicht. In der Praxis werden Touristen oft in Privatkliniken behandelt, deren Kosten so nicht gedeckt sind. Warum eine private Absicherung gerade hier praktisch unverzichtbar ist, lesen Sie im Beitrag Auslandskrankenversicherung Türkei: Warum sie unverzichtbar ist.
Großbritannien
Seit dem Brexit gilt die EHIC in Großbritannien nicht mehr regulär, sondern höchstens eingeschränkt. Wer dorthin reist, sollte sich nicht auf die Karte verlassen.
Wann die EHIC genügt und wann nicht
Für eine erste Einordnung hilft eine einfache Faustregel. Die EHIC kann für eine leichtere, schnell behandelte Erkrankung im EU-Ausland ausreichen, wenn Sie im staatlichen System behandelt werden und keine nennenswerten Eigenanteile anfallen. Ein Beispiel wäre ein kurzer Arztbesuch wegen einer Erkältung in einem staatlichen Gesundheitszentrum.
An ihre Grenzen kommt die EHIC, sobald es ernster oder teurer wird:
- bei stationärer Behandlung mit hohen Kosten oder hohen Eigenanteilen,
- wenn nur eine Privatklinik erreichbar ist oder Sie privat behandelt werden,
- wenn ein Rücktransport nach Deutschland nötig wird,
- bei Reisen außerhalb von EU, EWR und Schweiz.
Da sich vorab nie sagen lässt, welcher Fall eintritt, gilt die EHIC als sinnvolle Ergänzung, nicht als Ersatz für eine private Absicherung.
Wie die private Auslandskrankenversicherung die Lücken schließt
Genau dort, wo die EHIC aufhört, setzt die Auslandskrankenversicherung der TravelSecure an. Der Tarif übernimmt unter anderem:
- ambulante und stationäre Heilbehandlung im Ausland, einschließlich Operationen, auch in privaten Einrichtungen,
- den medizinisch notwendigen Rücktransport an den Heimatort, bei Notwendigkeit per Ambulanzflug,
- schmerzstillende Zahnbehandlung, verschreibungspflichtige Medikamente sowie Bergungskosten,
- die Überführung im Todesfall.
Eine akute, unvorhersehbare Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung ist grundsätzlich gedeckt, bei Reiseantritt bereits behandlungsbedürftige Erkrankungen sind ausgeschlossen. Viele Tarife verzichten auf einen Selbstbehalt. Im Notfall gilt: Kontaktieren Sie früh die Notrufnummer des Versicherers, sie gibt die Kostenzusage und koordiniert die Versorgung. Die maßgeblichen Summen und Bedingungen finden Sie auf der Produktseite zur Auslandskrankenversicherung.
Welche Reiseversicherungen darüber hinaus zu Ihrer Reise passen, klärt der Überblick Welche Reiseversicherung brauche ich?.
Zusammengefasst
Die EHIC ist eine sinnvolle Grundabsicherung, aber kein vollständiger Reiseschutz: Sie gilt nur in der EU, im EWR und in der Schweiz und verschafft dort lediglich Zugang zum staatlichen Gesundheitssystem zu dortigen Konditionen. Rücktransport nach Deutschland, private Kliniken und Zuzahlungen deckt sie nicht ab, und außerhalb ihres Geltungsbereichs leistet sie in der Regel gar nichts. Beispiele wie die Türkei und Großbritannien zeigen, wie schnell die Karte an ihre Grenzen stößt. Eine private Auslandskrankenversicherung schließt diese Lücken und übernimmt im Ernstfall auch die teuersten Posten wie den Rücktransport.
Häufige Fragen
- Was ist die EHIC und wo finde ich sie?
- Die EHIC ist die Europäische Krankenversicherungskarte. Sie befindet sich auf der Rückseite Ihrer gesetzlichen Versichertenkarte und ist dort bereits aufgedruckt. Eine gesonderte Beantragung ist in der Regel nicht nötig, wenn Ihre Karte aktuell ist.
- In welchen Ländern gilt die EHIC?
- Die EHIC gilt in allen EU-Ländern sowie im EWR, also in Island, Liechtenstein und Norwegen, und zusätzlich in der Schweiz. Mit einigen weiteren Ländern bestehen Sozialversicherungsabkommen, die jedoch oft enger gefasst sind. Außerhalb dieses Geltungsbereichs, etwa in den USA oder vielen Fernzielen, erhalten Sie über die EHIC in der Regel keine Erstattung.
- Deckt die EHIC den Rücktransport nach Deutschland ab?
- Nein. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport nach Deutschland gehört nicht zum Leistungsumfang der EHIC und wird auch von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Diese oft sehr hohen Kosten deckt nur eine private Auslandskrankenversicherung ab.
- Reicht die EHIC für einen Urlaub innerhalb der EU aus?
- Die EHIC sichert eine Grundversorgung im staatlichen System des Reiselands zu dortigen Konditionen, lässt aber wichtige Lücken: keine Privatkliniken, keine Zuzahlungen nach dortigem Recht und keinen Rücktransport. Schon innerhalb der EU empfiehlt sich deshalb eine zusätzliche private Auslandskrankenversicherung.
- Gilt die EHIC in Großbritannien noch?
- Seit dem Brexit gilt die EHIC in Großbritannien nicht mehr regulär, sondern höchstens eingeschränkt. Verlassen Sie sich für eine Reise nach Großbritannien nicht auf die Karte, sondern sichern Sie sich mit einer privaten Auslandskrankenversicherung ab.
