Die Gliedertaxe ist ein fester Bestandteil der Unfallversicherung. Sie legt in Form einer Tabelle fest, welcher Invaliditätsgrad bei vollständigem Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit eines bestimmten Körperteils oder Sinnesorgans gilt. So ist etwa dem Verlust einer Hand, eines Beins, eines Auges oder des Gehörs jeweils ein eigener Prozentsatz zugeordnet.
Aus diesem Prozentsatz und der vereinbarten Versicherungssumme für den Invaliditätsfall errechnet sich die Leistung. Bei teilweiser Beeinträchtigung wird der Wert anteilig angesetzt. Ein Beispiel für die Systematik: Steht in der Gliedertaxe für den vollständigen Verlust eines bestimmten Gliedes ein bestimmter Prozentsatz und bleibt eine Teilfunktion erhalten, wird nur der entsprechende Bruchteil berücksichtigt.
Weil sich die Gliedertaxen verschiedener Tarife unterscheiden, lohnt der genaue Vergleich: Für dieselbe Verletzung können je nach Bedingungswerk unterschiedliche Invaliditätsgrade gelten. Die Reiseunfallversicherung der TravelSecure greift bei Unfällen während der Reise; die konkreten Werte der Gliedertaxe und die vereinbarten Summen sind in den jeweiligen Versicherungsbedingungen festgehalten. Die tatsächliche Höhe der Leistung hängt damit immer vom gewählten Tarif ab.
