Eine Kostenzusage ist die verbindliche Erklärung des Versicherers oder seiner Notrufzentrale, bestimmte Kosten zu übernehmen - etwa für eine stationäre Behandlung im Ausland oder einen medizinischen Rücktransport. Sie gibt dem Leistungserbringer, häufig einem Krankenhaus, die Sicherheit, dass die Rechnung beglichen wird.
Praktisch läuft das oft über die Assistance-Notrufzentrale. Wird sie im Krankheitsfall kontaktiert, klärt sie die Eintrittspflicht und kann gegenüber der Klinik eine Kostenzusage erteilen. Das kann eine Vorauszahlung durch die versicherte Person ersparen und ist besonders bei kostenintensiven Behandlungen oder einem Rücktransport hilfreich.
Eine Kostenzusage betrifft den konkreten Einzelfall und setzt voraus, dass Versicherungsschutz besteht und die Kosten ersatzfähig sind. Ob, in welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen eine Zusage erteilt wird, regeln die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs. Im Ernstfall empfiehlt es sich, vor einer teuren Behandlung die Notrufzentrale zu kontaktieren.
