Vorvertragliche Anzeigepflicht

Die Pflicht, vor Vertragsschluss alle erfragten gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben.

Die vorvertragliche Anzeigepflicht verpflichtet den Antragsteller, dem Versicherer vor Abschluss des Vertrags alle gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig mitzuteilen. Gemeint sind die Angaben, nach denen der Versicherer ausdrücklich und in Textform fragt - etwa über das Alter, die Art der Reise oder den Gesundheitszustand.

In der Reise- und Krankenversicherung spielt die Anzeigepflicht vor allem bei den Gesundheitsfragen eine Rolle, sofern der Tarif solche stellt. Wer hier unrichtige oder unvollständige Angaben macht, riskiert Nachteile: Je nach Verschulden kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, ihn anpassen oder kündigen, und im Leistungsfall kann der Schutz ganz oder teilweise entfallen.

Die Anzeigepflicht ist eine besondere Obliegenheit vor Vertragsschluss. Im Zweifel sollten Angaben lieber zu ausführlich als zu knapp ausfallen, damit später kein Streit über den Umfang des Schutzes entsteht. Welche Angaben im Einzelnen verlangt werden und welche Folgen eine Verletzung hat, ergibt sich aus dem Antrag und den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.

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