Gepäckverlust

Das endgültige Abhandenkommen von Reisegepäck. Bei Flugreisen gilt es meist als verloren, wenn es nach 21 Tagen nicht auffindbar ist.

Gepäckverlust bedeutet, dass Reisegepäck endgültig abhandengekommen ist, sei es durch Verlust bei der Fluggesellschaft, durch Diebstahl oder durch ein Transportunternehmen. Bei Flügen gilt die Faustregel: Ist ein Koffer nach 21 Tagen nicht wieder aufgetaucht, wird er als verloren behandelt, nicht mehr als verspätetes Gepäck.

Für die Erstattung sind zwei Wege zu trennen. Gegenüber der Fluggesellschaft bestehen Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen, begrenzt auf einen Höchstbetrag, für dessen Geltendmachung eine schriftliche Schadensmeldung am Flughafen mit einem PIR-Bericht nötig ist. Ergänzend leistet die Reisegepäckversicherung im Rahmen der Versicherungssumme.

Entschädigt wird in der Regel nicht der Neupreis, sondern der Zeitwert der verlorenen Sachen. Wertsachen wie Schmuck, Technik und Bargeld sind meist nur begrenzt oder gar nicht gedeckt und gehören ins Handgepäck. Bewahren Sie Kaufbelege auf, denn es gilt die Belegpflicht. Wie Sie vorgehen, fasst die Checkliste bei verlorenem Gepäck zusammen.

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