Als Reisegepäck gilt das persönliche Gepäck, das eine Person auf einer Reise mit sich führt - also Kleidung, Reiseausrüstung und sonstige mitgenommene Gegenstände. Was im Einzelnen dazuzählt und was nicht, bestimmen die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.
Eine Reisegepäckversicherung kann das mitgeführte Gepäck gegen Verlust, Diebstahl und Beschädigung absichern, etwa wenn ein Koffer auf dem Flug verloren geht oder unterwegs gestohlen wird. Erstattet wird in der Regel bis zur vereinbarten Versicherungssumme, häufig ergänzt um besondere Grenzen für einzelne Gegenstandsgruppen.
Eine wichtige Rolle spielen dabei Wertsachen wie Schmuck oder Technik, die oft nur eingeschränkt oder unter zusätzlichen Bedingungen ersetzt werden. Im Schadenfall bestehen Obliegenheiten: Verlust oder Diebstahl sind meist unverzüglich zu melden und nachzuweisen, etwa bei der Polizei oder bei der Fluggesellschaft. Welche Leistungen und Grenzen konkret gelten, hängt vom gewählten Tarif ab. Wofür sich eine solche Absicherung anbietet, erläutert der Beitrag zur Reisegepäckversicherung.
