Wertsachen sind besonders werthaltige oder leicht zu entwendende Gegenstände, etwa Schmuck, Uhren, Bargeld oder technische Geräte wie Kamera, Laptop und Smartphone. In der Reisegepäckversicherung werden sie gesondert behandelt, weil sie ein höheres Diebstahl- und Verlustrisiko tragen.
Üblich sind dabei Entschädigungsgrenzen: Anders als für sonstiges Reisegepäck gilt für Wertsachen häufig nur ein bestimmter Anteil der Versicherungssumme oder ein fester Höchstbetrag, statt des vollen Werts. Außerdem knüpfen viele Tarife den Ersatz an zusätzliche Voraussetzungen, etwa die sichere Aufbewahrung im Hotelsafe oder das Verbot, Wertsachen unbeaufsichtigt im Fahrzeug oder im aufgegebenen Gepäck zu lassen.
Welche Gegenstände als Wertsachen gelten, welche Grenzen greifen und welche Aufbewahrungspflichten bestehen, regeln allein die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs. Werden diese Obliegenheiten verletzt, kann der Ersatz gekürzt werden oder ganz entfallen. Reisende sollten teure Gegenstände daher nur unter den vorgesehenen Bedingungen mitführen und Quittungen aufbewahren. Was im Verlustfall zu tun ist, fasst die Checkliste bei verlorenem Gepäck zusammen.
