Mitversicherte Person

Eine mitversicherte Person ist über den Vertrag geschützt, ohne selbst Versicherungsnehmer zu sein - etwa der Partner oder ein Kind im Familientarif.

Eine mitversicherte Person genießt den Schutz eines Vertrags, ohne selbst Vertragspartner zu sein. Sie ist also versichert, ist aber nicht der Versicherungsnehmer, der den Vertrag abschließt, die Prämie schuldet und die vertraglichen Erklärungen abgibt.

Typische mitversicherte Personen sind der Partner oder die Kinder, die über einen gemeinsamen Vertrag abgesichert werden. Wer konkret eingeschlossen ist, regelt der jeweilige Tarif - etwa über Altersgrenzen für Kinder oder die Voraussetzung eines gemeinsamen Haushalts. Besonders gebräuchlich ist die Mitversicherung im Familientarif, bei dem mehrere Familienmitglieder unter einem Vertrag geschützt sind.

Für mitversicherte Personen gelten dieselben Bedingungen und Obliegenheiten wie für den Versicherungsnehmer, etwa Anzeige- und Mitwirkungspflichten im Schadenfall. Diese Form der Absicherung über einen Vertrag ist häufig auch in der Jahresreiseversicherung anzutreffen, wenn eine Familie alle Reisen eines Jahres gemeinsam absichert. Welche Personen mitversichert sind und welche Voraussetzungen gelten, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.

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