Eine Umbuchung ändert eine bestehende Buchung, ohne sie aufzulösen: ein anderer Reisetermin, ein anderes Zimmer, ein anderer Flug. Rechtlich ist das kein Reiserücktritt, sondern eine Vertragsänderung. Veranstalter und Fluggesellschaften erheben dafür in der Regel eine Umbuchungsgebühr, bei Flügen zusätzlich die Preisdifferenz zum neuen Tarif.
Versicherungsrechtlich ist wichtig, dass Umbuchungsgebühren nicht automatisch als Stornokosten gelten. Manche Tarife erstatten sie, wenn ein versicherter Grund vorliegt und die Umbuchung günstiger ist als eine vollständige Absage. Andere Tarife leisten nur bei echtem Rücktritt. Die genaue Regelung steht in den AVB.
Praktisch kann eine Umbuchung die bessere Lösung sein. Wer absehen kann, dass eine Reise zum geplanten Termin nicht möglich ist, hält den Schaden durch eine frühzeitige Verschiebung oft kleiner als durch Storno, was auch der Schadensminderungspflicht entspricht. Stimmen Sie das Vorgehen vorher mit dem Versicherer ab, damit die Erstattung nicht an einem Formfehler scheitert.
