Der Neuwert ist der Betrag, der nötig wäre, um einen beschädigten oder verlorenen Gegenstand durch eine neue Sache gleicher Art und Güte zu ersetzen. Anders als beim Zeitwert werden Alter und Abnutzung dabei nicht abgezogen - maßgeblich ist der aktuelle Wiederbeschaffungspreis im Neuzustand.
In der Reisegepäckversicherung ist die Frage, ob zum Neu- oder zum Zeitwert ersetzt wird, für die Höhe der Entschädigung entscheidend. Viele Tarife leisten für vergleichsweise neue Gegenstände den Neuwert und gehen für ältere auf den Zeitwert über. Maßgeblich bleibt in jedem Fall die vereinbarte Versicherungssumme als Obergrenze.
Welcher Maßstab gilt, ab welchem Alter umgestellt wird und welche Höchstgrenzen für einzelne Gegenstände oder Wertsachen bestehen, regeln ausschließlich die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs. Kaufbelege helfen dabei, den Neuwert eines Gegenstands im Schadenfall nachzuweisen.
