Entschädigung

Die Entschädigung ist die Geld- oder Ersatzleistung des Versicherers im Schadenfall. Sie ist durch die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.

Die Entschädigung ist die Leistung, die der Versicherer im Schadenfall erbringt - meist als Geldzahlung, in manchen Fällen als Ersatz oder Wiederherstellung. Ihre Höhe richtet sich nach dem ersatzfähigen Schaden und ist nach oben durch die vereinbarte Versicherungssumme begrenzt.

Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt von mehreren Faktoren ab. Maßgeblich sind der Erstattungsmaßstab (Neu- oder Zeitwert), etwaige Höchstgrenzen für einzelne Gegenstände oder Wertsachen sowie ein vereinbarter Selbstbehalt, der vom Betrag abgezogen wird. Bei einer Unterversicherung kann die Leistung zusätzlich anteilig gekürzt werden.

Voraussetzung für die Auszahlung ist eine ordnungsgemäße Schadenmeldung mit den erforderlichen Nachweisen. Welche Schäden in welcher Höhe ersetzt werden und welche Grenzen gelten, regeln allein die Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs. Was nach einem Gepäckschaden zu tun ist, fasst die Checkliste bei verlorenem Gepäck zusammen.

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