Reiseunfallversicherung

Sie zahlt bei Unfällen auf Reisen eine Kapitalleistung, etwa bei bleibender Invalidität, und ergänzt damit die Heilbehandlung anderer Bausteine.

Die Reiseunfallversicherung leistet, wenn Versicherte auf einer Reise einen Unfall erleiden. Anders als die Auslandskrankenversicherung, die die Heilbehandlung bezahlt, zahlt sie eine Kapitalleistung: eine einmalige Summe bei bleibender Invalidität, im Todesfall eine Todesfallleistung, je Tarif ergänzt um Bergungs- oder Tagegeldleistungen.

Wie hoch die Leistung ausfällt, bestimmt die Gliedertaxe: Sie ordnet jedem Körperteil einen Prozentsatz der Versicherungssumme zu. Viele Tarife enthalten zusätzlich eine Progression, die bei hohen Invaliditätsgraden überproportional leistet.

Sinnvoll ist der Baustein vor allem bei aktiven Reisen mit erhöhtem Verletzungsrisiko, etwa Bergsport, Wintersport oder Wassersport, und für Gruppen. Zu beachten ist der Unfallbegriff: Gedeckt sind plötzliche, von außen einwirkende Ereignisse, nicht Erkrankungen. Wann sich der Baustein rechnet, erläutert der Beitrag Reiseunfallversicherung: sinnvoll?, den Leistungsumfang zeigt die Seite zur Reiseunfallversicherung.

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