Invalidität bezeichnet eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit infolge eines Unfalls. Entscheidend ist die Dauerhaftigkeit: Eine vorübergehende Verletzung, die wieder vollständig ausheilt, begründet keine Invalidität. Sie ist die zentrale Voraussetzung für die Invaliditätsleistung der Unfallversicherung.
Wie hoch diese Leistung ausfällt, richtet sich nach dem Invaliditätsgrad. Dieser wird über die Gliedertaxe ermittelt, die jedem Körperteil und Sinnesorgan einen festen Prozentsatz zuordnet. Aus dem Invaliditätsgrad und der vereinbarten Versicherungssumme errechnet sich die Auszahlung. Eine vereinbarte Progression kann die Leistung bei hohem Grad zusätzlich erhöhen.
Die Reiseunfallversicherung der TravelSecure setzt bei Unfällen während der Reise an. Häufig sehen die Bedingungen eine Frist vor, innerhalb der die Invalidität eingetreten und ärztlich festgestellt sein muss. Die genauen Voraussetzungen, Fristen und Summen sind in den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs festgelegt und bestimmen die Höhe der Leistung im Einzelfall.
