Eine Summenversicherung zahlt im Leistungsfall einen vorher vereinbarten Betrag - die Versicherungssumme - oder einen daraus abgeleiteten Anteil. Maßgeblich ist die vereinbarte Summe, nicht die Höhe eines konkret entstandenen Vermögensschadens.
Das unterscheidet sie grundlegend von der Schadenversicherung: Dort wird der tatsächlich eingetretene Schaden bis zur vereinbarten Grenze ersetzt, etwa der Wert eines beschädigten Gepäckstücks. Bei der Summenversicherung kommt es darauf nicht an; gezahlt wird die vereinbarte Leistung, sobald das versicherte Ereignis eingetreten ist.
Ein typisches Beispiel ist die Reiseunfallversicherung: Bleibt nach einem Unfall eine dauerhafte Beeinträchtigung zurück, wird ein Kapitalbetrag gezahlt, der sich aus der Versicherungssumme und dem über die Gliedertaxe ermittelten Invaliditätsgrad errechnet. Wie hoch dieser Anteil ist, richtet sich nach dem Grad der Invalidität, nicht nach konkreten Behandlungs- oder Vermögenskosten. Welche Summen und Bemessungsregeln gelten, ergibt sich aus den Versicherungsbedingungen des jeweiligen Tarifs.
