Kostenerstattungsprinzip

Der Patient zahlt die Behandlung zunächst selbst und reicht die Rechnung anschließend beim Versicherer ein. Im Ausland ist das der Regelfall.

Beim Kostenerstattungsprinzip erhält der Patient die Rechnung selbst, bezahlt sie und reicht sie danach beim Versicherer zur Erstattung ein. Das unterscheidet sich vom deutschen Sachleistungsprinzip, bei dem die gesetzliche Kasse direkt mit dem Arzt abrechnet und Versicherte nur die Karte vorlegen.

Im Ausland ist das Erstattungsmodell der Normalfall. Ärzte und Kliniken rechnen selten direkt mit deutschen Kassen oder Versicherern ab, sondern erwarten Zahlung vor Ort. Daraus folgen zwei praktische Konsequenzen: Sie brauchen ausreichend Zahlungsmittel oder ein passendes Kreditkartenlimit, und Sie müssen alle Unterlagen aufbewahren, denn es gilt die Belegpflicht.

Bei größeren Behandlungen gibt es einen wichtigen Ausweg. Über die Notrufzentrale lässt sich eine Kostenzusage direkt an die Klinik geben, sodass Sie nicht vorfinanzieren müssen. Deshalb gilt: im Ernstfall früh anrufen, bevor eine teure stationäre Behandlung beginnt. Wie Sie im Krankheitsfall Schritt für Schritt vorgehen, fasst die Checkliste für den Krankheitsfall im Ausland zusammen.

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