Reisewarnung

Eine offizielle Warnung des Auswärtigen Amts vor Reisen in eine Region. Eine allgemeine Reisewarnung allein ist in der Regel kein versicherter Stornogrund.

Eine Reisewarnung ist eine offizielle Einschätzung des Auswärtigen Amts, die vor Reisen in ein bestimmtes Land oder eine Region warnt. Sie hat informierenden Charakter und richtet sich an alle Reisenden. Reisewarnungen werden je nach Lage ausgesprochen, angepasst oder wieder aufgehoben.

Für die Reiserücktrittsversicherung ist entscheidend: Eine allgemeine Reisewarnung allein ist in der Regel kein versicherter Stornogrund. Versichert sind typischerweise personenbezogene Anlässe, die die Reise für die versicherte Person unzumutbar machen - nicht die allgemeine Sicherheits- oder Gesundheitslage am Zielort. Das gilt ähnlich wie bei der höheren Gewalt: Die Umstände müssen den Einzelfall betreffen.

Welche Gründe konkret abgesichert sind, regeln die AVB des jeweiligen Tarifs; einen Überblick gibt die Darstellung der versicherten Rücktrittsgründe. Wer wegen einer Reisewarnung nicht reisen möchte, sollte zuerst prüfen, welche Rechte gegenüber dem Reiseveranstalter bestehen, etwa bei Pauschalreisen. Ob die Reiserücktrittsversicherung eintritt, ergibt sich allein aus dem konkreten versicherten Grund, nicht aus der Warnung als solcher.

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