Höhere Gewalt

Ein von außen kommendes, unvorhersehbares Ereignis wie eine Naturkatastrophe. Ob und wie es versichert ist, hängt vom Tarif ab; die allgemeine Lage allein genügt meist nicht.

Höhere Gewalt bezeichnet ein von außen einwirkendes, unvorhersehbares Ereignis, das sich auch mit zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden lässt - etwa eine Naturkatastrophe oder ein vergleichbares außergewöhnliches Geschehen. Der Begriff spielt im Reiserecht und in der Reiseversicherung eine Rolle, wird aber unterschiedlich behandelt.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen reiserechtlichen Folgen und dem Versicherungsschutz. Ob höhere Gewalt im Einzelfall einen Leistungsanspruch auslöst, hängt vom gewählten Tarif und seinen AVB ab. Eine bloß allgemeine Lage am Zielort - etwa eine angespannte Sicherheitssituation oder eine Reisewarnung - ist für sich genommen meist kein individueller Leistungsfall in der Reiserücktrittsversicherung. Versichert sind dort in der Regel personenbezogene Gründe, die die Reise unzumutbar machen.

Wer von einem Ereignis betroffen ist, sollte zunächst prüfen, welche Rechte gegenüber dem Veranstalter bestehen, und parallel in die Versicherungsbedingungen schauen, ob der konkrete Fall erfasst ist. Da die Behandlung höherer Gewalt je nach Tarif variiert, gibt nur der Bedingungstext verbindlich Auskunft, ob und in welchem Umfang Schutz besteht.

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