Quarantäne ist die behördlich angeordnete Absonderung einer Person, um die Ausbreitung einer Infektionskrankheit zu verhindern. Sie kann vor der Reise am Wohnort erfolgen, bei der Einreise ins Zielland verlangt werden oder eine Reise unterwegs unterbrechen.
Versicherungsrechtlich ist entscheidend, ob der Tarif Quarantäne als versicherten Grund nennt. Das ist keine Selbstverständlichkeit, und die Formulierungen unterscheiden sich deutlich: Manche Tarife setzen eine individuell gegenüber dem Versicherten ausgesprochene Anordnung voraus, andere schließen allgemeine, für ganze Regionen geltende Maßnahmen ausdrücklich aus. Prüfen Sie deshalb die AVB vor Abschluss.
Trifft die Quarantäne während der Reise ein, kann ein Reiseabbruch oder eine ungeplante Verlängerung entstehen, mit Kosten für Unterkunft und Umbuchung. Melden Sie den Fall früh und lassen Sie sich die Anordnung schriftlich geben, denn es gilt die Belegpflicht. Abgrenzung: Maßnahmen im Zusammenhang mit einer Pandemie sind je Tarif unterschiedlich geregelt.
