Fluggastrechte sind gesetzliche Ansprüche, die Reisenden gegenüber der Fluggesellschaft zustehen. Grundlage ist die EU-Fluggastrechteverordnung, die unter anderem bei großer Verspätung, bei Annullierung eines Fluges und bei Nichtbeförderung - etwa wegen Überbuchung - greift. Je nach Fall können Betreuungs-, Erstattungs- und pauschale Ausgleichsansprüche bestehen.
Wichtig ist die klare Abgrenzung: Fluggastrechte richten sich gegen die Airline und gelten unabhängig von einer Reiseversicherung. Wer keine Reiseversicherung hat, kann diese Ansprüche dennoch geltend machen - und umgekehrt ersetzt eine Reiseversicherung die Fluggastrechte nicht. Es handelt sich um zwei getrennte Wege, die je nach Situation auch nebeneinander bestehen können.
Ob und in welcher Höhe ein Ausgleich verlangt werden kann, hängt von den Voraussetzungen der Verordnung ab, etwa von Flugdistanz und Verspätungsdauer sowie davon, ob außergewöhnliche Umstände vorlagen. Welche Schritte sich bei einer verspäteten oder gestrichenen Verbindung anbieten, fasst der Beitrag zur Entschädigung bei Flugverspätung zusammen.
